Es gab aber auch schon Patienten, die mit Ehrlichkeit nicht weiterkamen. Etwa, wenn sie nicht aus gesundheitlichen Gründen eine Krankschreibung brauchten. Mühlenfeld hat schon einige kreative Begründungen gehört. Einer der Klassiker: Patienten, die ihren Urlaub falsch geplant haben und sich durch die Krankschreibung noch einige Urlaubstage sichern wollen. Damit aber blitzen sie bei Mühlenfeld ab. Solche Krankschreibungen sind nach den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien nicht rechtmäßig. "Ich halte mich natürlich ans Gesetz", betont er.
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dpa