Eine Prognose für den Berliner Ausbruch wagt Hengel nicht. Schulschließungen seien sinnvoll, um eine Ausbreitung zu verhindern, sagte er. Gesundheitsämter dürften auch private Unternehmen schließen, wenn ihnen das notwendig erscheine. Als schärfstes Mittel könnten sie Zwangsimpfungen anordnen. «Das Gesetz würde das zulassen.»
Der Virologe hofft, dass Deutschland aus dem Berliner Ausbruch Lehren zieht und die Impflücken in allen Bevölkerungs- und Altersschichten schließt. Einen Impfzwang hält er dabei für kontraproduktiv. «Manche würden diesen Zwang wahrscheinlich als attraktiv für einen politisch motivierten Widerstand empfinden - und das wäre unvernünftig», sagte er. Die Politik könne aber aufklären und Problembewusstsein schaffen. «Da sind wir zweifellos noch nicht am Ziel.»
Den Impfschutz prüfen: Im Impfpass sind alle Impfungen dokumentiert. Wenn der verschwunden ist, kann man alle Ärzte, von denen man geimpft wurde, abklappern und um Auszüge aus der Patientenakte bitten. Dann werden die Impfungen im neuen Impfpass nachgetragen. Ob man geimpft ist, lässt sich auch mit einem Bluttest - Titertest genannt - prüfen. Allerdings sollten sich Patienten nicht darauf verlassen, rät das Robert Koch-Institut (RKI). Denn fehlerhafte Laborbefunde, die fälschlicherweise einen ausreichenden Schutz attestieren, seien nicht ausgeschlossen.
Den Impfschutz erneuern: Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt allen, die über den eigenen Impfschutz unsicher oder bislang nur einmal geimpft sind, sich impfen zu lassen. Da Masern hochansteckend sind, führt laut BZgA fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten zu einer Ansteckung. Außerdem können Masern bereits fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlags übertragen werden. Masern verbreiten sich über Tröpfcheninfektion und durch den Kontakt mit virenhaltigen Körperflüssigkeiten.