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Das müssen Sie jetzt über Organspende wissen

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In Deutschland müssen Bürger einer Organspende zustimmen.
In Deutschland müssen Bürger einer Organspende zustimmen. © dpa/Marie Reichenbach

Zum Tag der Organspende erklären wir Ihnen, was die aktuellen gesetzlichen Regelungen für Sie bedeuten und was Sie allgemein zur Organspende wissen sollten.

Was sich für Sie dadurch geändert hat und was Sie generell zur Organspende wissen sollten, erfahren Sie hier.

Neuregelung bei der Organspende: Das beinhaltet die "Erweiterte Entscheidungslösung"

Während in vielen Ländern die Widerspruchsregelung gilt - Menschen müssen zu Lebzeiten einer Organspende aktiv widersprechen -, gilt in Deutschland voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2022 die "Erweiterte Entscheidungsregelung". Im Kern ändert sich für Bürger also nicht viel: Um für eine Organspende infrage zu kommen, müssen diese weiterhin zu Lebzeiten schon zustimmen - oder ein nächster Angehöriger. Mit der Neuregelung soll jedoch die persönliche Entscheidung registriert werden und Bürger besser über Organspende informiert werden. Im Einzelnen sieht das so aus:

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Wie viele Organspender gibt es in Deutschland?

In Deutschland warten mehr als 9.000 Menschen auf ein passendes Organ, dass ihr Leben rettet oder ihre Lebensqualität verbessert. Allerdings gibt es zu wenig Spender: 2019 spendeten laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) nur 932 Menschen ihre Organe nach dem Tod. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr (955 Spender) wieder leicht gesunken. Zu einem deutlichen Rückgang an Spendern kam es erstmals 2012, als bekannt wurde, dass Ärzte falsche Angaben über ihre Patienten an Transplantationszentren gemacht hatten.

Wer kommt überhaupt für eine Organspende infrage?

Eine Altersgrenze für Organspender gibt es nicht, jedoch liegt die Entscheidung darüber, ob die Organe der Kinder nach ihrem Tod gespendet werden, bis zum 14. Lebensjahr bei den Eltern. Danach können Jugendliche selbst widersprechen und ab dem 16. Lebensjahr auch ihre Einwilligung in eine Organentnahme geben oder die Entscheidung auf eine Vertrauensperson übertragen.

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Wer darf keine Organe spenden?

Nicht jeder kommt für eine Organspende infrage: Ausgeschlossen sind Spender, die an einer akuten Krebserkrankung leiden oder HIV-positiv getestet wurden. "Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organspende infrage kommt", heißt es laut Bundesministerium für Gesundheit. Wer an bestimmten Krankheiten wie z.B. Tuberkulose leidet oder gelitten hat, sollte diese auf dem Organspendeausweis unter dem Punkt "Anmerkungen/Besondere Hinweise" vermerken.

Wann kommt es zur Organspende?

Eine Organ- oder Gewebespende ist nur dann möglich, wenn beim Patienten der Hirntod eingetreten ist, also sämtliche Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Das Herz-Kreislauf-System muss währenddessen künstlich aufrechterhalten werden. Ob ein Spender infrage kommt, muss dann von den Ärzten im Krankenhaus und den nächsten Angehörigen geklärt werden. Erst wenn der Tod festgestellt ist, darf der Arzt eine Auskunft aus dem Online-Register erfragen. Da jedoch in den meisten Fällen der Herzstillstand vor dem Hirntod eintritt, kommen nur die wenigsten Verstorbenen für eine Organspende infrage. Allerdings ist eine Gewebespende auch noch 72 Stunden nach dem Herzstillstand möglich.

Wo bekomme ich einen Organspendeausweis her?

Organspendeausweise erhalten Sie bei verschiedenen Organisationen: Zum Beispiel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Deutschen Herzstiftung oder das Infotelefon "Organspende" unter der gebührenfreien Nummer 0800/9040400. Auch bei der eigenen Krankenkasse oder in der Arztpraxis und Apotheken finden Sie Organspendeausweise.

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