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Nicht jeder kommt für eine Organspende infrage: Ausgeschlossen sind Spender, die an einer akuten Krebserkrankung leiden oder HIV-positiv getestet wurden. "Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organspende infrage kommt", heißt es laut Bundesministerium für Gesundheit. Wer an bestimmten Krankheiten wie z.B. Tuberkulose leidet oder gelitten hat, sollte diese auf dem Organspendeausweis unter dem Punkt "Anmerkungen/Besondere Hinweise" vermerken.
Eine Organ- oder Gewebespende ist nur dann möglich, wenn beim Patienten der Hirntod eingetreten ist, also sämtliche Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Das Herz-Kreislauf-System muss währenddessen künstlich aufrechterhalten werden. Ob ein Spender infrage kommt, muss dann von den Ärzten im Krankenhaus und den nächsten Angehörigen geklärt werden. Erst wenn der Tod festgestellt ist, darf der Arzt eine Auskunft aus dem Online-Register erfragen. Da jedoch in den meisten Fällen der Herzstillstand vor dem Hirntod eintritt, kommen nur die wenigsten Verstorbenen für eine Organspende infrage. Allerdings ist eine Gewebespende auch noch 72 Stunden nach dem Herzstillstand möglich.
Organspendeausweise erhalten Sie bei verschiedenen Organisationen: Zum Beispiel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Deutschen Herzstiftung oder das Infotelefon "Organspende" unter der gebührenfreien Nummer 0800/9040400. Auch bei der eigenen Krankenkasse oder in der Arztpraxis und Apotheken finden Sie Organspendeausweise.
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