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Mediziner wollen Regelung für Sterbehilfe

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München - Eine Gruppe von Hochschulprofessoren will die Straffreiheit für ärztliche Beihilfe zum Suizid bei schwerstkranken Patienten gesetzlich verankern.

Die fünf Autoren legten am Dienstag in München einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vor. „Wir wissen um die großen Möglichkeiten der Palliativmedizin. Aber wir wissen aus der täglichen Arbeit auch um ihre Begrenzung“, sagte Gian Domenico Borasio vom Lehrstuhl für Palliativmedizin an der Universität Lausanne. Der Bundestag will nach der Sommerpause über das Thema beraten.

Nach Auffassung der Wissenschaftler sollte Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe stehen. Ärzte sollten aber schwerstkranken Menschen ohne Heilungschance unter strengen Voraussetzungen die nötigen Medikamente verschreiben dürfen. Gesunde alte Menschen sollten Beihilfe zum Suizid ausdrücklich nicht erhalten, da meist psychische Probleme wie Altersdepression im Vordergrund stünden.

Dem Vorschlag zufolge sollen zwei Ärzte in die Entscheidung einbezogen sein. Der Sterbewillige müsse umfassend über seinen Zustand und die palliativmedizinischen Möglichkeiten aufgeklärt werden, freiverantwortlich seinen Wunsch äußern können - und dann noch zehn Tage Bedenkzeit einhalten. Werbung für eine Beihilfe zu Suizid soll strikt verboten sein.

Der Vorschlag stieß teils auf harsche Kritik. „Wenn der Gesetzentwurf Realität würde, dann wird die Suizidbeihilfe zum Regelangebot des Arztes. Damit hätten wir den zertifizierten Mediziner für Selbsttötung“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Auch die Senioren-Union lehnte den Vorschlag ab und warnte, Sterbehilfe zur Abrechnungsziffer zu machen.

„Es ist wichtig, dass wir mit unserem Gesetzesvorschlag für Rechtssicherheit sorgen“, sagte hingegen Jochen Taupitz, Mitautor des Entwurfs und Direktor des Instituts für Medizinrecht der Universitäten Heidelberg und Mannheim. Kein Mediziner müsse Suizidhilfe leisten. „Jeder Arzt muss es zu seiner Gewissensentscheidung machen.“ Auch Angehörige und nahestehende Menschen sollten ohne Strafe bleiben, wenn sie beim Sterben helfen, erläuterten die Professoren, die ihre Vorstellungen in dem Buch „Selbstbestimmung im Sterben - Fürsorge zum Leben“ zusammenfassen.

„Ein Verbot löst das Problem nicht, sondern verschärft es“, warnte Urban Wiesing, Direktor des Instituts für Medizinethik der Universität Tübingen. Dann werde Beihilfe illegal geleistet - oder verzweifelte Menschen begingen auf grausame Weise Selbstmord.

Tötung auf Verlangen, wie sie in den Niederlanden oder Belgien erlaubt ist, lehnten die Mediziner ab. „Der Unterschied liegt darin, dass der Betroffene die tödliche Substanz selbst einnimmt“, sagte Ralf Jox vom Institut für Medizinethik der Ludwig-Maximilians-Universität München. Es gebe Hinweise, dass die Hemmschwelle sinke, wenn der Arzt den Schritt übernehme, hieß es.

Der Entwurf der Mediziner lehnt sich an die seit 17 Jahren geltende Regelung im US-Bundesstaat Oregon an. Seitdem sei die Zahl der assistierten Suizide konstant und liege niedrig bei zwei Promille.

dpa

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