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Zusatzbeitragssatz: So kann man die Kasse wechseln

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Seit Beginn dieses Jahres legen die gesetzlichen Krankenkassen im Land ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Foto: Daniel Karmann
Seit Beginn dieses Jahres legen die gesetzlichen Krankenkassen im Land ihren Zusatzbeitrag selbst fest. © Daniel Karmann

Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag erheben, falls das Geld nicht ausreicht. Dieser Zusatzbeitrag kann unterschiedlich hoch ausfallen. Was Versicherte jetzt wissen müssen.

Alle beitragszahlenden Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen zahlen 14,6 Prozent ihres Einkommens an die Krankenkasse. Das ist der Grundbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese 14,6 Prozent werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden (Hier können Sie den Beitrag für Ihre Krankenkasse online berechnen). 

Seit 1. Januar 2015 ist es den Kassen möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben, falls diese 14,6 Prozent nicht ausreichen.

Davon verspricht sich der Gesetzgeber mehr Wettbewerb unter den Kassen. Im ersten Jahr der Neuregelung lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 0,9 Prozent. Es gab kaum Ausreißer nach oben. Im zweiten Jahr, also 2016, wird ein Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent erwartet. Hier zeichnen sich schon größere Differenzen zwischen den einzelnen Kassen ab.

Was tun, wenn die Krankenkasse zu teuer wird?

Wenn den Versicherten nun ihre Kasse zu teuer wird, können sie zu einer billigeren Kassen abwandern. Denn sie haben ein Sonderkündigungsrecht.

Dieses Recht gilt, wenn ein Zusatzbeitragssatz neu festgelegt wird. Die Krankenkasse muss ihre Versicherten schriftlich auf den vom Gesundheitsministerium ermittelten durchschnittlichen Zusatzbeitrag hinweisen sowie auf die Höhe des eigenen Zusatzbeitragssatzes.

Zudem müssen die Kassen generell auf die Beitragsliste des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung hinweisen. Sie ist unter www.gkv-zusatzbeitraege.de abrufbar. Die neuen Werte werden aber erst vom 1. Januar an eingestellt.

Wenn der eigene Zusatzbeitrag einer Kasse über dem Wert des Jahresdurchschnitts liegt, muss diese in ihrem Anschreiben an die Versicherten explizit darauf hinweisen, dass es günstigere Angebote gibt. Das alles muss sie bis Ende des Monats tun, der dem Monat der Einführung des neuen Zusatzbeitrags vorangeht.

Krankenkassenbeiträge steigen bis 2020

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) warnt vor einem Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die von den Versicherten allein zu tragenden Zusatzbeiträge würden bis 2020 auf zwei Prozent zulegen, wenn der Gesetzgeber nicht reagiere, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner der Deutschen Presse-Agentur. Damit lägen die Gesamtbeiträge zur Krankenversicherung bei 16,6 Prozent.

«Wir sprechen uns dafür aus, dass die Zusatzbeitragsätze zukünftig auch von den Arbeitgebern mitfinanziert werden, und nicht mehr nur allein von den Versicherten.» Es sei nicht zumutbar, dass die Versicherten alle zukünftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen alleine bestreiten müssten. Gemeinsame Verantwortung sei nötig.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

Zum 1. Januar 2015 war der feste Beitragssatz von 15,5 Prozent um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt worden. Jeweils die Hälfte davon bestreiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 

Benötigen die Kassen mehr Geld, müssen sie je nach eigener Finanzlage einen zusätzlichen Beitrag selbst bestimmen, den allein die Arbeitnehmer zahlen müssen. Im ersten Jahr lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei rund 0,9 Prozentpunkten. Für 2016 prognostizierte das Gesundheitsministerium einen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,2 Punkte.

Zusatzbeitrag 2016

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) prognostizierten für 2016 einen durchschnittlichen Satz von 15,7 Prozent. Bei einigen Krankenkassen werden die Beiträge jedoch höher liegen.

Krankenkassen2016Zusatzbeitragvon Versicherten allein zu tragen
DAK+0,6 16,1 %1,5 % - bis zu 25 Euro im Monat
TKK+0,2 15,6 %1,0 %
- AOK Rheinland/Hamburg- Knappschaft- KKH (Ersatzkasse)über 15,7 %

dpa

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