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Wer übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung 2018?

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Ein kleiner Pieks - mit großer Wirkung: Manche Krankenkassen zahlen sogar die Grippeimpfung.
Ein kleiner Pieks - mit großer Wirkung: Manche Krankenkassen zahlen sogar die Grippeimpfung. © dpa

Jetzt, wo die kalte Jahreszeit anbricht, denkt manch einer darüber nach, ob eine Grippeimpfung noch sinnvoll ist. Doch was kostet sie – und übernimmt sie meine Kasse?

Immer wieder wurden hitzige Debatten um die Grippeschutzimpfung geführt. Während Ärzte sie oftmals bejahen, halten manche Impfgegner dagegen, dass der Impfstoff noch immer seine Tücken hat und nicht hundertprozentig vor Ansteckung schützt.

Grippeschutzimpfung 2017/2018: Für wen ist sie sinnvoll?

Grundsätzlich gilt: Risikogruppen, deren Immunsystem bereits geschwächt ist, wird meist dringend angeraten, sich gegen die Grippe impfen zu lassen. Dazu zählen:

Ärzte empfehlen, sich vor der jährlichen Influenzawelle impfen zu lassen – am besten noch im November, bevor der kalte Winter zuschlägt. Der Impfstoff wird dabei vom Hausarzt durchgeführt und normalerweise per Spritze in den Oberarm vorgenommen.

Doch viele, die die Impfung dringend bräuchten, kommen schnell ins Stocken, wenn es um das Thema Kosten geht. Sie fragen sich: Ist der Impfstoff in meiner gesetzlichen Krankenversicherung wirklich enthalten? Oder droht mir am Ende das böse Erwachen?

Grippeschutzimpfung 2018: Welche gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten?

Letzteres können Sie schnell ausschließen, indem Sie Ihren Hausarzt danach befragen. Dieser klärt gerne in einem Beratungsgespräch über Risiken, Nebenwirkungen, aber auch den Kostenfaktor der Behandlung auf. Doch nicht jede Krankenkasse übernimmt einfach so die Kosten für eine Grippeimpfung.

Falls Sie allerdings zur Risikogruppe gehören, macht es Sinn, mit dem behandelnden Arzt und Ihrer Krankenkasse zu sprechen, ob eine Kostenübernahme möglich sei. Wenn Ihr Arzt eine medizinische Notwendigkeit darin sieht, kann er dann einen Impfstoff auf den Namen des Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen.

Was steckt eigentlich hinter Grippe-Symptomen, wenn man kein Fieber hat? Das erfahren Sie hier.

Wenn Sie nicht dazugehören, muss dieser dem Patient im schlimmsten Falle ein Privatrezept verordnen, heißt also: Der Betroffene muss die ärztliche Impfleistung und den Impfstoff aus eigener Tasche finanzieren. Doch welche gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen Kunden die Grippeimpfung? Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat dazu mit einigen Krankenkassen Sondervereinbarungen getroffen. Darunter:

Diese gesetzlichen Krankenkassen haben sich verpflichtet, von Oktober diesen Jahres bis Ende März 2018 die Kosten einer Grippeschutzimpfung für alle Versicherten zu übernehmen – auch wenn sie nicht einer Risikogruppe angehören.

Erfahren Sie hier auch, wie lange eine Grippe im Normalfall bei Erwachsenen andauert.

So gibt die Techniker Krankenkasse auf deren Homepage an, dass Grippe (Influenza) zu den Schutzimpfungen gehört, die über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet werden dürfen. Dies sei in der sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie (SiR) geregelt, basierend auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut in Berlin. Auch die AOK und die Barmer übernehmen die Kosten einer Grippeschutzimpfung, welche vom Arzt oder Kinderarzt direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet wird.

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Nur umstrittene Dreifach-Impfungen bei Grippeschutz inkludiert

Doch Vorsicht: Dabei handelt es sich stets nur um die von der Impfkommission empfohlenen sogenannten trivalenten Impfstoffe. "Dreifach-Impfstoffe beinhalten Antigene von zwei A-Varianten und einer B-Variante. Vierfach-Impfstoffe beinhalten dieselben Antigene wie die Dreifach-Impfstoffe und zusätzlich die Antigene von einem weiteren B-Virus", informiert die Seite impfen-info.de, die das Paul-Ehrlich-Institut empfiehlt.

Der Grund dafür: Bis jetzt soll die STIKO noch keinen eindeutigen Beweis gefunden haben, dass Vierfach-Impfstoffe (auch tetravalent genannt) besser wirken als Dreifachimpfungen. Dennoch soll sie die Entscheidung gerade mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für die Influenzasaison 2017/2018 nochmal überdenken wollen. 

Wie sich die Grippewelle aktuell verhält, sehen Sie hier auf der Karte.

Bis dahin wird Ärzten angeraten, im Regelfall weiterhin die empfohlenen Impfstoffe auszugeben. Schließlich haben die gesetzlichen Krankenversicherungen darüber exklusive Rabattverträge, welche ausschließlich trivalente Influenza-Vakzine umfassen, abgeschlossen. Wer dagegen den Vierfach-Impfstoff ausdrücklich wünscht, muss seinen eigenen Geldbeutel weit öffnen.

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jp

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