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Urteil: E-Zigaretten keine Arzneimittel

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Bei der E-Zigarette wird die zu inhalierende Flüssigkeit, das Liquid, verdampft.
Bei der E-Zigarette wird die zu inhalierende Flüssigkeit, das Liquid, verdampft. © dpa

Münster - Nikotinhaltige Flüssigkeiten für rauchfreie E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag entschieden.

Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten sind damit nicht strafbar.

Das Gericht wies in drei Verfahren die Rechtsauffassungen der Stadt Wuppertal, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurück. Eine Begründung für die Urteile lag zunächst nicht vor. In allen Verfahren ließ das Gericht Revision zu (Az.: 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A 1100/12).

E-Zigaretten

Elektronische Zigaretten gibt es mit und ohne Nikotin. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) enthalten E-Zigaretten unter anderem eine atemwegsreizende Substanz und zum Teil krebserzeugende Stoffe - wenn auch weniger als herkömmliche Zigaretten.

„Nach der aktuellen Datenlage können elektrische Zigaretten zwar Entzugssymptome lindern, ob sie aber zu einem dauerhaften Rauchstopp verhelfen, ist derzeit noch nicht erwiesen“, schreibt das DKFZ. Sie enthalten einen Akku, einen Verdampfer, eine Heizspirale und eine Flüssigkeit. Letztere werde bei 65 bis 120 Grad Celsius verdampft, erläutert das Fraunhofer-Institut für Holzforschung (WKI), das eine Studie dazu gemacht hat. Man könne davon ausgehen, dass andere Menschen dem Dampf ausgesetzt seien und somit „Passivdampfen“ möglich sei.

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