Dabei schaut der Arzt, wie gesund jemand ist. Bislang steht die Untersuchung gesetzlich Versicherten ab 35 alle zwei Jahre zu. Ab voraussichtlich Frühjahr 2019 haben Kassenpatienten alle drei Jahre Anspruch darauf, dafür soll es eine weitere einmalige Untersuchung im Alter zwischen 18 bis 35 Jahren geben.
Beim Check-up stellt der Arzt ein paar Fragen zur Vorgeschichte des Patienten. Danach erfolgt eine körperliche Untersuchung, bei der unter anderem Herz, Bauch und Lunge überprüft werden, erläutert der Kieler Internist Prof. Ulrich R. Fölsch. Anschließend nimmt der Arzt Blut ab. Es wird im Labor mit Blick auf Blutzucker- und Cholesterinwerte untersucht. Anhand der Ergebnisse kann der Arzt einschätzen, ob ein Risiko etwa für Diabetes mellitus besteht. Bislang kommt die GKV nur für die Bestimmung des Gesamtcholesterins auf. Demnächst soll es ein differenziertes Bild vom Cholesterin sein - aufgeschlüsselt nach dem «guten» und dem «bösen» Cholesterin sowie den Triglyzeriden.
Zudem wird beim Check-up der Blutdruck des Patienten gemessen. Dieser Wert kann gemeinsam mit dem Cholesterin-Wert Aufschluss darüber geben, ob ein Risiko für Arteriosklerose (Gefäßverkalkung) oder für einen Herzinfarkt besteht. Ebenfalls zum Check-up gehört eine Urin-Untersuchung. Sie gibt Hinweise etwa auf Nieren- oder Blasenerkrankungen. Künftig überprüft der Arzt beim Check-up auch den Impfstatus, sagt Fölsch.
Hautkrebs-Screening für Frauen und Männer
Dabei geht es darum, Anzeichen für weißen oder schwarzen Hautkrebs aufzuspüren. Der Arzt schaut sich den ganzen Körper an. Dieses Screening sollte nach Möglichkeit in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden, rät das Bundesgesundheitsministerium. In Anspruch nehmen können es alle Versicherten ab 35 Jahren alle zwei, künftig alle drei Jahre.
Krebsfrüherkennung für Männer
Ab ihrem 45. Lebensjahr können Männer diese Untersuchung jährlich auf Kassenkosten in Anspruch nehmen. Dabei werden die Prostata und die äußeren Genitale abgetastet.
Mammographie-Screening
Frauen ab 50 erhalten bis zu ihrem 69. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Einladung zum Screening in einer zertifizierten medizinischen Einrichtung. Dabei werden ihre Brüste durch Mammographie geröntgt, um so etwa Knötchen auf die Spur zu kommen.
Darmkrebsfrüherkennung für Frauen und Männer
Ab dem 50. bis zu ihrem 55. Lebensjahr haben Frauen und Männer jährlich, ab dem 55. Lebensjahr alle zwei Jahre, Anspruch auf eine Untersuchung, die verborgenes Blut im Stuhl aufspürt. Alternativ hierzu können Erwachsene ab dem 55. Lebensjahr im Abstand von zehn Jahren zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen vornehmen lassen.
Ultraschall-Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen
Seit Januar 2018 können Männer ab 65 einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysma (Erweiterung der Bauchschlagader) in Anspruch nehmen. Die Untersuchung werde nur Männern angeboten, weil diese wesentlich häufiger von einem Bauchaortenaneurysma betroffen seien als Frauen, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium.
Zahnvorsorge
Die GKV zahlt für ihre erwachsenen Versicherten zwei Kontrolluntersuchungen im Jahr. Außerdem kommt sie alle zwölf Monate für die Entfernung von harten und weichen Zahnbelägen auf.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Neben Früherkennungsuntersuchungen auf Kassenkosten gibt es Zusatz-Vorsorgeuntersuchungen, die Ärzte als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten. Sie gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung. Entweder liegen nach Angaben Ministeriums keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vor oder sie sind noch nicht auf ihren Nutzen bewertet worden.