1. Startseite
  2. Leben

Hinzuverdienstgrenze für Rentner erhöht

KommentareDrucken

In der Corona-Krise gilt für Neu- und Bestandsrentnerinnen und -rentner eine höhere Hinzuverdienstgrenze. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
In der Corona-Krise gilt für Neu- und Bestandsrentnerinnen und -rentner eine höhere Hinzuverdienstgrenze. Foto: Christin Klose/dpa-tmn © Christin Klose

In der Corona-Krise sind manche Branchen personell besonders gefordert. Um die Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, gelten daher jetzt neue Hinzuverdienstgrenzen.

Berlin (dpa/tmn) - Aufgrund der Corona-Krise können Rentner in diesem Jahr deutlich mehr hinzuverdienen als bisher. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund hat die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2020 von 6300 Euro auf 44 590 Euro angehoben.

Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab dem Jahr 2021 gilt dann wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Kalenderjahr.

Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober 2020 werden auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben. Für eine kurzfristige Beschäftigung werden keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt und somit auch keine Rentenanwartschaften erworben.

Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle. Maßgeblich ist, dass die Beschäftigung von vornherein vertraglich oder aufgrund ihrer Eigenart - zum Beispiel bei Erntehelfern - befristet und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Insbesondere mit Blick auf die Saisonkräfte in der Landwirtschaft werden die Zeitgrenzen befristet ausgeweitet, weil aufgrund der Corona-Pandemie diese voraussichtlich in deutlich geringerer Anzahl zur Verfügung stehen. Bisher betrugen die Grenzen drei Monate oder 70 Arbeitstage.

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen gilt für Neu- und Bestandsrentnerinnen und -rentner. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.

Deutsche Rentenversicherung

Auch interessant

Kommentare