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Ausbildung verkürzen: Was ist zu beachten?

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Wer während seiner Ausbildung gute Leistungen erbringt, kann die Ausbildungszeit verkürzen und zu einer vorzeitigen Prüfung antreten. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa
Wer während seiner Ausbildung gute Leistungen erbringt, kann die Ausbildungszeit verkürzen und zu einer vorzeitigen Prüfung antreten. © Martin Schutt

Wer sich in seiner Ausbildung richtig reinhängt und auch gute schriftliche Leistungen erzielt, kann die Länge der Ausbildung verkürzen. Dafür sind allerdings mehrere Voraussetzungen zu erfüllen.

Erbringen Auszubildende sehr gute Leistungen, ist im Nachhinein eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich. Voraussetzung ist, dass der Jugendliche in der Berufsschule einen Notendurchschnitt von mindestens 2,48 hat, sagt Sarah Persicke von der Handelskammer Hamburg.

Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen

Außerdem muss er im Betrieb sehr positiv auffallen. Eine Verkürzung der Ausbildung ist im Nachhinein um maximal zwölf Monate zulässig. Sind Auszubildende sehr gut, sollten sie in einem ersten Schritt ihren Ausbilder ansprechen. Er kann sich anschauen, ob die Voraussetzungen vorliegen - und dann mit dem Azubi gemeinsam einen Antrag auf Verkürzung bei der zuständigen Kammer stellen.

Wenn der Betrieb nicht einverstanden ist, können Jugendliche auch im Alleingang einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellen. Das sei allerdings eher der Ausnahmefall, erläutert Persicke.

dpa/tmn

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