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Beleidigung im Job: Bei diesen Sprüchen droht die Kündigung

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Bei welcher Beleidigung droht die Kündigung?
Bei welcher Beleidigung droht die Kündigung? © Patrick Pleul/dpa

Sie sind explodiert und haben Ihrem Chef Ihren Frust an den Kopf geworfen? Welche Beleidigung ausreicht, um Sie den Job zu kosten, haben Arbeitsgerichte entschieden.

Eigentlich sollte man sich im Arbeitsalltag möglichst im Griff haben, aber manchmal ist das Maß voll und die Fetzen fliegen. Unter Kollegen kann das schon ein Problem sein, aber was, wenn der Chef der Ziel des Ausrasters war?

Was gilt als Beleidigung am Arbeitsplatz?

Beleidigungen gibt es in verschiedenen Schweregraden. Ein "Depp" wird weniger schwer aufgefasst als ein "Arschloch" und nach oben gibt es je nach sprachlicher Kreativität kaum Grenzen. Auch der Kontext der beleidigenden Worte spielt eine Rolle. Ob sie auf einer Baustelle oder in einer Arztpraxis ausgesprochen werden, macht vor einem Arbeitsgericht tatsächlich einen Unterschied, wie Bild berichtet.

Vorsicht: Dieser Satz Ihrem Chef gegenüber kann Sie den Job kosten

Beleidigung am Arbeitsplatz: Das können die Folgen sein

Wer den Chef oder Kollegen beleidigt, dem droht eine saftige Abmahnung. Im Wiederholungsfall müssen Mitarbeiter mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen, bei besonders schlimmen Fällen sogar mit einer fristlosen Kündigung. Doch bei welchem Spruch ist das Maß voll und Mitarbeiter dürfen ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden? Das ist tatsächlich oft Ansichtssache, weshalb viele dieser Fälle vor dem Arbeitsgericht landen. So haben Richter entschieden:

Bei diesen Sprüchen war eine Kündigung rechtmäßig:

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Bei diesen Sprüchen durften Mitarbeiter bleiben:

In diesen Fällen rechtfertigte eine Beleidigung nach Gerichtsurteilen lediglich eine Abmahnung bzw. sei für eine Kündigung eine vorherige Abmahnung nötig:

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