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Darf der Chef bestimmen, dass Arbeitnehmer eine Maske tragen? Droht bei Missachtung Kündigung?

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Ein Mund-Nasen-Schutz liegt auf einem Bürgersteig.
Mund-Nasen-Schutz tragen - auch am Arbeitsplatz? © picture alliance/Kay Nietfeld/dpa

Eine generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz gibt es zwar nicht. Doch wie ist die rechtliche Lage, wenn der Arbeitgeber Maskentragen vorschreibt? Was Beschäftigte dazu wissen sollten.

Ein Mund-Nasen-Schutz am Arbeitsplatz – ja oder nein? Mit dieser Frage wurden nicht nur zu Beginn der Coronakrise* viele Beschäftigte konfrontiert. Nach wie vor gelten in der Arbeit – wie auch in anderen Lebensbereichen – die Corona-Abstands- und Hygieneregeln als Maßstab.

Coronakrise: Darf Arbeitgeber Maskenpflicht im Job anordnen?

Jedes Unternehmen sollte demnach gewährleisten, dass die Hygiene- und Abstandsregeln in der Coronakrise* eingehalten werden. Das kann bedeuten, dass der Arbeitgeber zum Beispiel in Gemeinschaftsräumen Masken vorschreiben, die Mitarbeiter jedoch zum Beispiel an ihrem Schreibtisch mit genügend Sicherheitsabstand absetzen können.

„Eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz hängt letztlich von der Ausgestaltung des konkreten Arbeitsplatzes des Mitarbeiters und vom Umfang der Maskenpflicht ab“, zitiert das Handelsblatt den Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Byers. „Hierunter kann grundsätzlich auch eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz fallen.“

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Corona: Arbeitnehmer hat Fürsorgepflicht für Beschäftigte

Das Unternehmen hat dabei auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten. Eine generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz für alle Arbeitnehmer gibt es unterdessen nicht. Die Arbeitgeber in Deutschland lehnen eine solche generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz ab, schreibt das Handelsblatt (Stand: 25.08.2020). Wo Abstände nicht eingehalten werden können, sei es sicherlich empfehlenswert, auch zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der “Welt“ zufolge. Generelle Vorschriften wiederum halte man für wenig zielführend.

Behördliche Vorschriften gibt es in manchen Branchen oder Bereichen in vielen Bundesländern allerdings – zum Beispiel bei den Friseuren oder in Einrichtungen des Gesundheitswesens, wo Beschäftigte eine Maske während der Arbeit tragen müssen.

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Maskenpflicht in der Arbeit - droht bei Missachtung Kündigung?

Darüber hinaus können Arbeitgeber eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz wirksam anordnen, heißt es in dem Bericht des Handelsblatts – eine solche Schutzmaßnahme müsse entsprechend verhältnismäßig sein. „Üben Arbeitnehmer Tätigkeiten aus, bei denen regelmäßig ein unmittelbarer Kontakt zu Kollegen oder Kunden entsteht, kann das Tragen einer Schutzmaske problemlos durch das Unternehmen angeordnet werden“, erklärt der Arbeitsrechtler in dem Bericht.

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Was droht Beschäftigten, die sich nicht an die Weisung ihres Arbeitgebers halten? Bei einem erstmaligen Verstoß gegen die Maskenpflicht, so heißt es weiter in dem Bericht, dürfte meist nur eine Abmahnung in Betracht kommen. Besonders gelte das für Fälle, bei denen der Arbeitnehmer aus Unachtsamgkeit gegen die Maskenfplicht verstoße. Im schlimmsten Fall kann Arbeitsrechtlern zufolge auch eine Kündigung nach vorheriger Abmahnung drohen – wenn der Beschäftigte mehrfach keine Maske im Betrieb trage. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.

Quelle: Handelsblatt.de

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