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Darf bereits genehmigter Urlaub wieder gestrichen werden?

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Darf der Chef den Urlaub wieder streichen, wenn er schon genehmigt wurde?
Darf der Chef den Urlaub wieder streichen, wenn er schon genehmigt wurde? © Ole Spata/dpa

Der Urlaub ist gebucht, doch dann geht es in der Firma rund. Kann der Chef in so einem Fall den bereits genehmigten Urlaub wieder streichen?

München - Anfang des Jahres grassiert in vielen Teams ein Virus, der schnell um sich greift: Wer sichert sich die heiß umkämpften Brückentage? Und wer nimmt wann seinen Jahresurlaub? Oft heißt es dann: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Doch meist wird man sich irgendwie einig. 

Jobfrage: Darf Chef genehmigten Urlaub streichen?

Ist der Urlaub erst einmal genehmigt, kann die Buchung der Traumreise auch schon losgehen. Doch sind die genehmigten Urlaubstage wirklich sicher - oder kann der Chef, etwa bei einer hohen Auftragslage oder bei vielen Krankheitsfällen den Urlaub auch wieder streichen? Bei Fernreisen entstehen mit Flug und Unterkunft schließlich schon mal Ausgaben, die mehrere tausend Euro betragen können. Und Reiserücktrittsversicherungen zahlen in so einem Fall nicht. 

Genehmigter Urlaub ist prinzipiell einzuhalten

Doch Rechtsanwalt Christian Sachslehner vom Verband für Fach- und Führungskräfte (DFK) gibt Entwarnung: "Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung steht dem Arbeitgeber hier kein pauschales Widerrufsrecht des bereits erteilten Urlaubs zu, es fehlt schlichtweg an einer Rechtsgrundlage", erklärt er dem Focus.

Auch das Online-Portal arbeitsrechte.de meldet, dass der Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub nicht grundlos streichen darf. "Hat er Ihnen einmal die Zusage für Ihren angemeldeten Urlaubsanspruch erteilt, ist diese prinzipiell einzuhalten – selbst dann, wenn er im Nachhinein feststellt, dass der Zeitpunkt Ihres Urlaubs für das Unternehmen eher nachteilig ist", heißt es auf der Seite. 

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Urlaub streichen: Nur in einem einzigen Ausnahmefall möglich

Doch tatsächlich kann der Chef in einem einzigen Fall den Urlaub ohne Zustimmung des Mitarbeiters streichen - wenn ein wichtiger Ausnahmegrund vorliegt, der die Anwesenheit des Mitarbeiters erforderlich macht. Dieser Grund muss aber wirklich existenzbedrohend für die Firma sein und auch nur dann, wenn diese Situation nicht vorhersehbar war, etwa bei

Beherrschbare Schwierigkeiten sind jedoch kein Grund, Ihren wohlverdienten Urlaub zu streichen.

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