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Dieser Fehler kostet sie Ihre Arbeitszeit - hätten Sie es gedacht?

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In Unternehmen ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten verschieben, sofern nichts anderes im Vertrag steht. Foto: Christin Klose/dpa-tmn/obs
In Unternehmen ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten verschieben, sofern nichts anderes im Vertrag steht. © Christin Klose/dpa-tmn/obs

Viele richten ihr ganzes Leben nach ihren Arbeitszeiten aus. Darf der Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter auf einmal zu anderen Uhrzeiten arbeiten sollen?

Regelung zur Arbeitszeit - was steht in Ihrem Arbeitsvertrag?

Plötzlich verlangt der Arbeitgeber, man solle nachmittags statt wie üblich vormittags arbeiten. Oder doch bitte immer um 6 Uhr anfangen. Darf er das?

"Hier muss man unterscheiden, ob es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, oder nicht", erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Wer in einem Unternehmen ohne Betriebsrat arbeitet, kann zunächst einen Blick in seinen Arbeitsvertrag* werfen. Sind dort genaue Arbeitszeiten, etwa von 8 bis 12 Uhr festgeschrieben, kann der Arbeitgeber sie nicht einfach verschieben. "Das wird es aber in den meisten Arbeitsverträgen nicht geben", sagt Schipp.

Zum Teil könne es auch in Tarifverträgen Regelungen zu den Arbeitszeiten geben. "Da finden sich aber eher Angaben, dass etwa Samstags nicht gearbeitet wird."

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Arbeitszeiten nicht festgeschrieben? Diese Rechte gibt es gegenüber Arbeitgeber

Sind also keine Arbeitszeiten* festgeschrieben, fällt die Festlegung unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. "Das heißt, der Arbeitgeber hat das Recht, die Arbeitszeiten zu bestimmen." Dabei dürfe er aber nicht nach willkürlichen Maßstäben vorgehen, sondern müsse billiges Ermessen walten lassen.

"Der Arbeitgeber muss seine Interessen und die des Arbeitgebers, der vielleicht nachmittags seine Kinder betreuen muss, gegeneinander abwägen." Kommt er aber zu dem Entschluss, dass die Verschiebung der Arbeitszeiten wichtig ist, kann er das anordnen. Im Ernstfall können Arbeitnehmer die Entscheidung gerichtlich prüfen lassen - der Arbeitgeber muss dann seine Argumente darlegen.

Gibt es im Unternehmen hingegen einen Betriebsrat, ist die Entscheidung zur Verschiebung der Arbeitszeiten* in jedem Fall mitbestimmungspflichtig. In Abstimmung mit dem Betriebsrat kann der Arbeitgeber aber neue Arbeitszeiten festlegen oder auch Schichtarbeit anordnen.

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dpa/ahu

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