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Doppelt hält besser: Krankmeldung beim Chef

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Beschäftigte, die länger als drei Tage krank sind, müssen in der Regel am darauffolgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen.
Beschäftigte, die länger als drei Tage krank sind, müssen in der Regel am darauffolgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen. © Patrick Pleul

Wenn Arbeitnehmer krank sind, dürfen sie zu Hause bleiben. Damit es im Job jedoch keine Probleme gibt, sollten sie bei der Krankmeldung sorgsam sein. Wie es richtig geht, erklärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Berlin - Wer bei einer Krankmeldung auf Nummer sicher gehen will, meldet sich doppelt beim Arbeitgeber: zuerst per Telefon und zusätzlich per E-Mail. Das rät Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

«Sobald es irgendwie möglich ist, muss man Bescheid geben - noch vor einem möglichen Arztbesuch», erläutert der Experte. Durch die E-Mail gibt es dann auch einen Beleg, auf den man sich im Streitfall berufen kann.

Gesetzlich geregelt ist: Dauert eine Krankheit länger als drei Tage, muss der Beschäftigte am darauffolgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen. Neben dem Einreichen per Post kann auch hier zusätzlich ein in die Firma übermittelter schneller Scan oder ein Foto per E-Mail für Sicherheit sorgen - und dem Chef mehr Zeit zum Planen geben.

Diese Bescheinigungspflicht kann der Arbeitgeber zwar auch schon auf den ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit vorverlegen. Das heißt dann aber nicht, dass der Schein per Expressbote an den Chef gehen muss, damit er noch am selben Tag da ist, wie Bredereck sagt. Allerdings müsse man in diesem Fall noch am ersten Tag der Erkrankung zum Arzt gehen, um die Bescheinigung zu erhalten.

dpa/tmn

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