Essenszuschuss ist beitragspflichtig
Aachen - Nach einer Entscheidungs des Sozialgerichts Aachen sind feste Essenszuschüsse des Arbeitgebers Teil des Arbeitsentgelts und damit sozialversicherungspflichtig.
Das geht aus einer am Dienstag verbreiteten Entscheidung des Sozialgerichts Aachen hervor. Die Richter wiesen damit die Klage einer Anwaltskanzlei ab, die ihren angestellten Mitarbeitern zusammen mit dem Lohn monatlich Essenszuschüsse in vorab festgelegter Höhe überwies.
Die zehn beliebtesten Kantinen-Gerichte
Fotos
Im Rahmen einer Betriebsprüfung hatte der zuständige Rentenversicherungsträger entschieden, dass es sich hierbei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handele und Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nacherhoben. Zu Recht, wie das Sozialgericht nun entschied. Gegen das Urteil kann vor dem Landessozialgericht in Essen aber noch Berufung eingelegt werden. (Aktenzeichen: S 6 R 113/09)
dapd