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FFP2-Maskenpflicht: Wann muss der Arbeitgeber für den kostspieligen Schutz zahlen?

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FFP2-Masken sind vielerorts Pflicht. Arbeitnehmer müssen sie nur in bestimmten Bereichen tragen.
FFP2-Masken sind vielerorts Pflicht. Arbeitnehmer müssen sie nur in bestimmten Bereichen tragen. © imago images / Frank Sorge

FFP2-Masken sind nun vielerorts Pflicht, teilweise auch am Arbeitsplatz. Doch die teuren Masken müssen Beschäftigte nicht unbedingt aus der eigenen Tasche zahlen.

Die Vorteile der FFP2-Masken sind unumstritten: Sie schützen nicht nur andere vor der Ansteckung mit dem Coronavirus*, sondern auch den Träger selbst. Im Rahmen der Corona-Maßnahmen sind sie in Bayern bereits seit 11. Januar 2021 Pflicht, sowohl im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) als auch im Einzelhandel. Doch leider sind hochwertige FFP2-Masken wesentlich teurer als die sogenannten „Alltagsmasken“. Wer sie bei der Arbeit tragen muss, darf aber zumindest auf finanzielle Entlastung hoffen: Arbeitgeber müssen die Kosten in bestimmten Fällen übernehmen.

Kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter verpflichten, FFP2-Masken zu tragen?

Um Mitarbeiter und Kunden zu schützen, dürfen Arbeitgeber während der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht im Betrieb anordnen. Zumindest in den Bereichen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht auszuschließen ist. „Der Arbeitgeber kann auch das Tragen von FFP2-Masken vorschreiben und zwar auch dann, wenn dies über die landesgesetzlichen Vorschriften hinausgeht,“ erklärt Arbeitsrechtexperte Roman Eschke im Interview mit der Wirtschaftswoche. Der Arbeitgeber kann sich somit zu einem höheren Schutzstandard entschließen.

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Maskenpflicht: Muss der Arbeitgeber die FFP2-Masken bezahlen?

Tatsächlich muss der Arbeitgeber die Kosten für die FFP2-Masken übernehmen, wenn er sie anordnet oder eine Maskenpflicht aufgrund einer gesetzlichen Regelung besteht. „Denn letztlich handelt es sich dabei um eine Arbeitsschutzmaßnahme, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat“, bestätigt der Rechtsanwalt. Laut Arbeitsschutzgesetz ist es sogar verboten, Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen den Beschäftigten aufzuerlegen (§ 3 Absatz 3 ArbSchG).

Auch die Gewerkschaft Verdi sieht Arbeitgeber bei der FFP2-Maskenpflicht in der Verantwortung: „In jedem Fall müssen die Unternehmen ihren Beschäftigten FFP2-Masken kostenfrei und in ausreichender Stückzahl zur Verfügung stellen“, sagte Verdi-Chef Frank Werneke laut eines Berichts der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Arbeitnehmern müsse es außerdem möglich sein, zusätzliche kurze Pausen einzulegen, um die Maske abzusetzen und richtig durchatmen zu können.

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Corona-Maßnahmen: Wann muss der Arbeitgeber einen Mundschutz zur Verfügung stellen?

Die Politik hat im Rahmen der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) genau festgelegt, in welchen Fällen der Arbeitgeber grundsätzlich FFP2-Masken, medizinische Gesichtsmasken oder eine vergleichbare Atemschutzmaske zur Verfügung stellen muss.

Der Arbeitgeber kann jedoch auch andere, „ebenso wirksame Maßnahmen treffen“, heißt es in der Verordnung. Die Verordnung gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021. (as) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.

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