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Corona: Fitnessstudios zu, jetzt trifft es in Bayern auch Indoor-Sportstätten – nur wenige Ausnahmen

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Im Zuge des Teil-Lockdowns müssen Fitnessstudios in Deutschland bis Ende November geschlossen bleiben. In Bayern trifft es nun auch fast alle Indoor-Sportstätten.

Corona-Teillockdown: In Bayern müssen fast alle Indoor-Sportstätten ab 13. November geschlossen bleiben – wenige Ausnahmen

Update vom 13.11.2020: Wegen der Corona-Krise* müssen ab dem heutigen Freitag, dem 13.November, fast alle Indoor-Sportstätten in Bayern geschlossen bleiben. In Innenräumen seien im November lediglich Schul- und Profisport erlaubt. Das meldete die Deutsche-Presseagentur (dpa) am späten Donnerstagabend (12.11.2020).

Die Staatsregierung ziehe damit eine Entscheidung vor, „die Bayern bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte, sagte der Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag der dpa in München. Hintergrund für die Neuregelung ist eine kurz zuvor ergangene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH ). Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag (12.11.2020) die komplette Schließung von Fitnessstudios während der Corona-Pandemie aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Kurz nach der Gerichtsentscheidung hat die bayerische Staatsregierung nun also daraus diese Konsequenz gezogen.

Ob dies bedeutet, dass die übrigen Bundesländer in der kommenden Woche in dem Punkt nachziehen, ist aber offen, wie es in dem dpa-Bericht vom späten Donnerstagabend hieß.. In jedem Fall dürfte das bayerische Verbot bei der Videoschalte der Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) für viele Diskussionen sorgen.

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Komplette Schließung von Fitnessstudios wegen Corona-Teillockdown: Gericht kippt Regelung in Bayern teilweise

Update vom 12.11.2020: Die komplette Schließung von Fitnessstudios verstößt nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH)* gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das berichtete unter anderem die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag (12. November 2020). Das Gericht habe am Donnerstag einem Eilantrag des Inhabers eines Fitnessstudios zum Teil stattgegeben und die Regelung in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug gesetzt, berichtete dpa. Der Betrieb von Fitnessstudios ist darin vollständig untersagt.

Der Senat ging in seiner Entscheidung davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios durch diese Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei, teilte ein Justizsprecher laut dpa mit. Allerdings dürfe der Betrieb von Fitnessstudios dennoch stark eingeschränkt werden.

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Corona-Teil-Lockdown: Fitnessstudios trifft es hart – viele Mitglieder kündigen Vertrag

Update vom 3.11.2020: Der Corona-Teil-Lockdown im November 2020 trifft die Fitnessstudios in Deutschland hart. Viele Kunden hätten ihren Vertrag bereits gekündigt: Dieses Mal würden die Kündigungen sogar noch die von März übertreffen, ergab dem Vertragsmanager Volders zufolge eine Analyse. 2020 sei das „Rekordjahr der Kündigungen“, heißt es in der Mitteilung des Unternehmens. „·Die bisherigen Vertragsbeendigungen diesen Jahres übersteigen die von 2019 um circa acht Prozent und 2018 um etwa vier Prozent“. Die „letzten vier Tage“ des Oktobers 2020 hätten zudem fast 30 Prozent der Kündigungen des gesamten Monats ausgemacht. Die Ergebnisse entstammen den Angaben zufolge einer internen, „anonymisierten Analyse aus 130.199 Kündigungen“ aus den Jahren 2018, 2019 und 2020. Gemessen worden seien jeweils die Vertragsbeendigungen vom 1. Januar bis zum 31. Oktober, heißt es weiter in der Mitteilung.

Fitnessstudios sowie Sportstätten deutschlandweit müssen wegen des Corona-Teil-Lockdowns* noch bis Ende November komplett schließen. Viele Betreiber bieten ersatzweise Online-Kurse für ihre Mitglieder an.

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Corona: Fitnessstudios müssen ab 2. November bis Monatsende schließen

Update vom 29.10.2020: Angesichts rasant steigender Corona-Zahlen haben Bund und Länder am Mittwoch drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Wie am Abend bekannt wurde, sollen von Montag, dem 2. November an auch die Fitnessstudios befristet bis Ende November 2020 schließen. Viele Fitnessstudios hatten bereits in der ersten Welle der Corona-Krise zahlreiche Online-Kurse für ihre Mitglieder angeboten.

Individualsport ist zu Corona-Zeiten weiterhin erlaubt

Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiterhin erlaubt. Auch Schwimm- und Spaßbäder werden befristet bis Ende November geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Vor dem Teil-Lockdown: Müssen Fitnessstudios wegen Corona vorübergehend schließen?

Artikel vom 28.10.2020: Mit drastischen Kontaktbeschränkungen* will der Bund Berichten zufolge die steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff kriegen. Dem Nachrichtensender NTV lag nach eigenen Angaben ein Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes vor, wonach die Maßnahmen ab dem 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten. Der Entwurf war laut NTV die Grundlage für eine Video-Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder, die für den Mittag anberaumt war. Am Mittwochnachmittag berichtete die „Bild“-Zeitung dann, dass die Maßnahmen ihren Informationen zufolge bereits vom 2. November an gelten sollen, und nicht wie ursprünglich in der Beschlussvorlage des Bundes vorgesehen vom 4. November an. 

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Corona: Müssen auch Fitnessstudios im November vorübergehend schließen?

Diese Maßnahmen waren laut Medienberichten in dem Entwurf enthalten: Wie NTV.de (Stand. 28. Oktober) berichtet, sollen für Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen werden - „ausgenommen Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause“. Aber nicht nur das:. „Auch Theater, Opern oder Konzerthäuser sollen bis Ende des Monats schließen. Außerdem will der Bund Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, deutschlandweit fast den ganzen November untersagen“, hieß es auf NTV.de zudem. „Laut Entwurf betrifft die Regelung darüber hinaus den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen. Auch Messen, Kinos und Freizeitparks sollen schließen - ebenso wie Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen“, schrieb der Nachrichtensender unter Berufung auf den genannten Entwurf.

Ob und inwiefern sich Bund und Länder bei den einzelnen Punkten einigen, bleibt abzuwarten. Vor dem Treffen herrschte zwischen ihnen noch Uneinigkeit darüber, wie weit die Einschränkungen angesichts rasant steigender Infektionszahlen gehen dürfen. „Offen war, ob und wie weitgehend die Länder die Maßnahmen mittragen,“ hatte es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vom frühen Mittwochmorgen geheißen. Hier erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen.

Studie: Deutsche hatten coronabedingt deutlich weniger Bewegung

Update vom 19.06.2020: Einer aktuellen Studie des Meinungsforschungsinstituts YouGov zufolge haben sich, wie BR Online berichtete, 38 Prozent der Erwachsenen in den vergangenen Wochen weniger bewegt als sonst, 19 Prozent legten in Folge ihrer veränderten Gewohnheiten an Gewicht zu. Nur zwölf Prozent der Befragten seien mehr in Bewegung als zuvor.

Gerade bei den ersten Bewegungen sollte man es darum etwas behutsamer auch beim Training im Fitnessstudio angehen, empfehlen Experten. Bei den ersten Kraftübungen also lieber nur die Hälfte der Sätze machen, heißt es in dem Bericht bei BR online und etwas leichtere Gewichte verwenden. Das beuge Muskelkater vor. Nach zwei bis drei Einheiten dürfe man dann wieder ganz normal trainieren.

Ftnessstudios dürfen wieder öffnen

Artikel vom 02.06.2020: Fitnessstudios dürfen in vielen Bundesländern wieder öffnen. Hier der Zeitplan (Stand: 02. Juni 2020) für die geplante Wiederöffnung von Fitnessstudios in den Bundesländern laut der Deutschen Presse-Agentur auf einen Blick:

BAYERN: Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen seit 8. Juni wieder öffnen. Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen wie Reithallen erlaubt.

BADEN-WÜRTTEMBERG: Fitnessstudios dürfen seit dem 2. Juni wieder öffnen. Auch Sportvereine sollen dann wieder in Hallen trainieren können.

BERLIN: Seit dem 2. Juni dürfen Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen und Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren.

BRANDENBURG: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.

BREMEN: Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

HAMBURG: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

HESSEN: Vereine dürfen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.

NIEDERSACHSEN: Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich.

RHEINLAND-PFALZ: Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen, auch Vereinssport in Hallen ist wieder möglich.

SAARLAND: Sport treiben in Hallen ist erlaubt - im Fitnessstudio und beim Vereinssport.

SACHSEN: Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt.

SACHSEN-ANHALT: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren.

THÜRINGEN: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine sollen seit dem 1. Juni in Hallen zurückkehren.

Update vom 26. Mai: Wann die Fitnessstudios in welchen Bundesländern wieder offen haben

In einigen Bundesländern durften Fitnessstudios unter Auflagen bald wieder öffnen  - so zum Beispiel auch in Hamburg ab Mittwoch, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 26. Mai berichtete. Andere Bundesländer sollen bald folgen.

In Bayern dürfen Fitnessstudios am 8. Juni wieder öffnen, wie ebenfalls am 26. Mai bekannt wurde.

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Update vom 25. Mai: Gericht entschied - Fitnessstudios in Thüringen dürfen öffnen

Fitnessstudios in Thüringen dürfen unter Auflagen öffnen. Das hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur zufolge am 22. Mai beschlossen und damit die Thüringer Corona-Verordnung mit Blick auf diese Sporteinrichtungen gekippt. Die Regelung dort sieht eigentlich vor, dass die Studios erst ab dem 1. Juni öffnen dürfen. Voraussetzung für eine Öffnung sei aber, dass ein Infektionsschutzkonzept fürs Studio erstellt und nachgewiesen wird, hieß es demnach in der Mitteilung des Gerichts. Die Entscheidung sei unanfechtbar. Der Beschluss gelte für ganz Thüringen. Sollte sich die Corona-Lage in einzelnen Regionen aber verschärfen, könnten die Öffnungen wieder mit Anordnungen eingeschränkt werden.

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Update vom 18. Mai: Fitnessstudios in Mecklenburg-Vorpommern dürfen ab 25. Mai öffnen

Fitnessstudios in Mecklenburg-Vorpommern sollen vom 25. Mai an unter Auflagen wieder öffnen dürfen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete.

Update vom 16. Mai: Fitnessstudios in Schleswig-Holstein dürfen ab 18. Mai öffnen

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein  hat am Samstag den rechtlichen Rahmen für Lockerungen der Corona-Beschränkungen gesetzt. Laut der Verordnung soll ab dem 18. Mai Training im Fitnessstudio wieder möglich sein, wie dpa berichtete. Natürlich gelten auch in diesem Bundesland strenge Auflagen.

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Update vom 13. Mai: Fitnessstudios in Rheinland-Pfalz dürfen ab 27. Mai öffnen

Fitnessstudios in Rheinland-Pfalz dürfen ab dem 27. Mai unter Auflagen wieder öffnen. Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Mittwoch in Mainz angekündigt, wie die Deutsche-Presse-Agentur berichtete.

Meldung vom 12. Mai: Erste Fitnessstudios in Nordrhein-Westfalen wieder offen

Seit Wochen sind die Fitnessstudios in Deutschland wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus* geschlossen. Die ersten Lockerungen treten nun zum Teil in Kraft. So haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) zum 11. Mai die ersten Fitnessstudios wieder geöffnet. Es gelten aber strenge Auflagen. Zwischen den Geräten muss genügend Abstand sein, während die Duschen beispielsweise geschlossen bleiben.

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Fitnessstudios in vielen Bundesländern noch nicht geöffnet

Auch in Hessen dürfen Fitnessstudios - unter Auflagen - seit 15. Mai wieder öffnen, berichtet das Portal businessinsider.de. "Wann die Sportstätten in den anderen Bundesländern wieder aufmachen, unterscheidet sich stark oder ist zum Teil noch nicht festgelegt", heißt es in dem Bericht zudem (Stand: 12. Mai). Manche Bundesländer seien auch noch in den Verhandlungen, wann die Sportstätten wieder aufmachen dürfen. In einigen Regionen werde sogar je nach Kreis und Stadt individuell entschieden. Businessinsider.de nennt (Stand 12. Mai) zudem mögliche Zeitfenster, in welchen Bundesländern Fitnessstudios in weiteren Bundesländern unter Beachtung der Auflagen bald wieder öffnen sollen: Sachsen und Schleswig-Holstein sind demnach in der Reihe als Nächstes dran - hier sei der 18. Mai für eine Wiederöffnung vorgesehen.  

Woanders müssen sich Mitglieder wohl noch etwas länger gedulden. So bleiben in manchen Bundesländern die Fitnessstudios zumindest vorerst geschlossen - so zum Beispiel die Ansage in Bayern, wie die Deutschen Presse-Agentur am 11. Mai berichtete. Dort haben die Behörden demnach auch noch keinen Termin für eine Wiederöffnung in Aussicht gestellt.  

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Erste Fitnessstudios in NRW haben wieder geöffnet - diese Auflagen gelten

Die Regelungen der Corona-Maßnahmen sind Ländersache. Businessinsider.de benennt die wichtigsten Auflagen, die dem Portal zufolge nun in Fitnessstudios in NRW gelten und die dem Bericht zufolge "wohl so ähnlich" in den meisten Bundesländern umgesetzt werden - hier ein Ausschnitt: "Als Maßstab gilt, dass pro 7 Quadratmeter Fläche im Fitnessstudio nicht mehr als ein Kunde zugelassen werden darf. Es dürfen nicht mehr Kunden in das Studio, als Plätze in den Kursräumen und Geräte nach diesen Regeln nutzbar sind", schreibt das Portal.

Fitnessgeräte seien so anzuordnen, "dass der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kunden besetzten Sportgeräten mindestens drei Meter betrage" (gemeint sei der gesicherte Mindestabstand von 1,5 Metern zuzüglich Bewegungsraum und Trainingsgerät). Idealerweise sei jeweils nur jedes zweite Gerät zu nutzen. Bei den Kursen sei der Zugang so zu regeln, dass für jeden Kunden ein Mindestabstand von zwei Metern in alle Richtungen gegeben ist.

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Auflage in Coronakrise: Geräte im Fitnessstudio desinfizieren

Weiter berichtet businessinsider.de zu den Auflagen für Fitnessstudios in NRW: Mitglieder müssten große, selbst mitgebrachte Handtücher unterlegen. Die Kontaktflächen aller Sportgeräte sowie weitere Kontaktflächen wie Spinde oder Ablagen seien nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Reiniger  oder mit einem Desinfektionsmittel zu reinigen. Und, so heißt es in dem Bericht: Beschäftigte müssten in allen Räumlichkeiten eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, für Mitglieder gelte keine Maskenpflicht, es werde jedoch dringend empfohlen. Kurstrainer könnten - sofern dies zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich ist - unter Wahrung der Abstandsregeln auf einen Mundschutz verzichten.

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Coronakrise: Duschen in Fitnessstudios sollen zunächst gesperrt bleiben

Außerdem heißt es in dem Bericht zu den genannten Auflagen: Nach Betreten des Fitnessstudios sei Hände waschen oder desinfizieren Pflicht, die Anbieter müssten Desinfektionsmittel bereitstellen. Aufs Händeschütteln zur Begrüßung solle verzichtet werden. Nachdem die Kunden ihr Einverständnis gegeben haben, dürften Studios zudem die Kundenkontaktdaten, sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Fitnessstudios sowie die Teilnahme an bestimmten Kursen dokumentieren, um zu verfolgen, wer mit wem Kontakt hatte.

Gästen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, sei im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren, heiße es in der Regierungserklärung. Die Duschen in den Fitnessstudios seien gesperrt, Umkleiden dürften nur zur Verwahrung der privaten Gegenstände in den Spinden geöffnet werden. Die Nutzung der Schwimmbecken, Saunen und Solarien sei bis auf Weiteres untersagt.

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Im Fitnessstudio: 1,5 Meter Abstand zwischen Matten, Geräten und Studio-Nutzern

Etliche Fitnessunternehmen, vertreten durch den Deutschen Industrieverband für Fitness und Gesundheit e.V. (DIFG), hätten in der vergangenen Woche ein Konzept zur Wiederöffnung vorgelegt, das von Wissenschaftlern der TU München und der IST Hochschule Düsseldorf verfasst wurde.

Die wohl offensichtlichste Empfehlung der Wissenschaftler ist laut businessinsider.de: Öfter putzen und desinfizieren sowie überall noch mehr Desinfektionsmittelspender aufstellen. Zunächst müssten die Betreiber jedoch sicherstellen, dass Geräte, Equipment und Einrichtung so umgestellt werden, dass mindestens ein Abstand von 1,5 Metern sichergestellt ist. Die Wissenschaftler empfahlen auch nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter Studiofläche, heißt es weiter in dem Bericht. Dies gelte auch für Kurse: Hier werde ein Teilnehmer pro acht Quadratmeter im Kursraum empfohlen. Auch die Gymnastikmatten sollten mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt liegen.

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ahu

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