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Fünf-Minuten-Bewerbung immer beliebter - vermeiden Sie dabei diesen einen Fehler

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Nicht wenige Firmen greifen inzwischen gern auf Kurz-Bewerbungen zurück. Klingt verlockend, weil es auf den ersten Blick Zeit spart - doch es gibt einige Tücken.

Sie ist schneller erledigt als eine konventionelle Bewerbung*, wesentlich kürzer gehalten und soll sozusagen der ersten Kontaktaufnahme dienen. Und nichtsdestotrotz sollten Job-Bewerber sie ernst nehmen: die Kurzbewerbung.

Denn immer mehr Firmen setzen auf solche abgespeckten Bewerbungen, heißt es in einem Bericht auf „Welt.de“, wo unter anderem der Geschäftsführer des Münchner Personaldienstleisters Avantgarde Experts, Philipp Riedel, zu Wort kommt. Kurzbewerbungen seien ein Trend, wird der Personalexperte in dem Bericht zitiert und nennt dafür zwei Gründe: Unternehmen wollten Kandidaten genau kennenlernen. „Das heißt, sie verwenden lieber mehr Zeit für Gespräche, Telefonate und weniger dafür, Dokumente durchzublättern.“ Zum anderen könnten Firmen aus einigen Unterlagen gar keinen Nutzen ziehen. Oftmals glichen sich diese, wird der Experte in dem Bericht zitiert. „Deshalb wird gesagt, wir lassen sie gleich weg.“

Gerade in Bereichen, in denen Fachkräfte schwer zu finden seien, würden Firmen hier die Hürden senken, heißt es zudem in dem Bericht auf „Welt.de“

Kurzbewerbung oft in elektronischer Form - per E-Mail oder als Online-Formular

„Eine Kurzbewerbung ist für den Verfasser weniger aufwändig als die Erstellung einer umfassenden Bewerbungsmappe“, informiert das Portal „Arbeits-ABC.de“. Für die Personalabteilung biete die kurze Bewerbung den Vorteil einer erste Sichtung der Kandidaten für eine zu besetzende Stelle anhand weniger Unterlagen. Manche sprechen salopp gesagt hier auch von der "Fünf-Minuten"-Bewerbung - die für alle Beteiligten durchaus Zeit spart.

Job-Kandidaten sollten jedoch nicht den großen Fehler begehen und eine solche „Mini-Bewerbung“ deshalb auf die leichte Schulter nehmen. Denn es kommt immer auf den ersten Eindruck an - so wie bei jeder anderen Bewerbung.

Welche Kriterien muss eine Kurzbewerbung erfüllen? Die kurze Bewerbung kommt häufig in elektronischer Form vor – per E-Mail oder Online-Formular, wie das Portal „Karrierbibel.de“ informiert. „Dann aber meist auf Anfrage durch den Arbeitgeber.“

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Initiativbewerbung: Diese Kriterien sollte eine Kurzbewerbung erfüllen

Ansonsten bestehe die Kurzbewerbung laut Definition aus maximal drei Seiten, erklären die Experten: dem Anschreiben (eine Seite) und einem tabellarischen Lebenslauf (maximal zwei Seiten). „Also gerade mal zwei bis maximal drei Seiten.“ Sie sagen: „Bei der Kurzbewerbung fehlen sämtliche Anlagen, wie Zeugnisse, Abschluss- oder Qualifikationsnachweise. Oft auch das Bewerbungsfoto.“ Grundsätzlich empfiehlt sich, das mitzuliefern, was die Firma sich in einer solchen Kurzbewerbung erwünscht. Sprich, nicht mehr und nicht weniger.

Kurzbewerbungen auf Papier würden vor allem auf Job- und Karrieremessen eingesetzt, heißt es weiter auf Karrierebibel.de. „Auch bei der Bewerbung für Aushilfs- oder Studentenjobs reicht in der Regel die Kurzbewerbung völlig aus beziehungsweise wird sogar ausdrücklich verlangt.“ Bei einer solchen Kurzbewerbung werde in der Regel auf eine typische Bewerbungsmappe verzichtet, informiert das Portal zudem, das für Interessierte auch kostenlose Kurzbewerbungsvorlagen zum Downloaden zur Verfügung stellt. „Eine Klarsichthülle, maximal ein Schnellhefter reichen.“

Denn die Kurzbewerbung sei oft auch „eine Art Vorstufe oder Alternative zur Initiativbewerbung“ und diene der ersten Kontaktaufnahme. Bestehe danach Interesse, könne der Arbeitgeber die vollständigen Bewerbungsunterlagen anfordern oder auch direkt beim Bewerber anrufen und ihn zum Vorstellungsgespräch einladen.

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Schriftliche Kurzbewerbung - Unterschrift wie bei einer klassischen Bewerbung

Was den Aufbau einer Kurzbewerbung betrifft, raten die Experten auf „Karrierebibel.de“ zudem: „Bei den zwei bis drei Seiten liegt das Anschreiben (maximal eine Seite) oben auf, der Lebenslauf (maximal zwei Seiten) direkt dahinter.“ Die Seiten würden „weder zusammengeheftet, noch getackert“. Wer wolle, könne eine Klarsichthülle als Knickschutz verwenden. „Das ist aber Geschmackssache.“ Viel wichtiger sei, dass beide Seiten der Kurzbewerbung unterschrieben werden - genauso wie bei einer klassischen Bewerbung. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.

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