Für Einrichtungen anderer Träger, etwa der Kirche, der Diakonie oder Lebenshilfe, gilt der Tarif des öffentlichen Dienstes zwar nicht, aber deren Löhne (teils mit eigenem Tarif-Vertrag) sind meist daran angelehnt.
Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren Tarifvertrag für Beschäftigte der Länder (TV-L), nach dem zum Beispiel Erzieher der Stadt Hamburg oder Berlin bezahlt werden.
Trotzdem werden nicht alle Erzieher nach Tarif bezahlt. Rund ein Viertel aller Erzieher sollen nach einer Untersuchung des "Lohnspiegels" in Zusammenarbeit mit der Hans-Böckler-Stiftung von 2014 ohne Tariflohn auskommen - und haben dann meist das Nachsehen.
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