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Gehaltsabrechnung: Diese Fehler können Sie bares Geld kosten

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Die Gehaltsabrechnung sollten Arbeitnehmer jeden Monat prüfen.
Die Gehaltsabrechnung sollten Arbeitnehmer jeden Monat prüfen. © Frank Leonhardt / dpa

Bei der Gehaltsabrechnung passieren immer wieder Fehler, die Mitarbeitern oft nicht auffallen. Welche Details Sie jeden Monat prüfen sollten, erfahren Sie hier.

Besonders am Jahresbeginn schleichen sich in vielen Gehaltsabrechnungen Fehler ein, die so nicht beabsichtigt waren. Wenn Arbeitnehmer ihre Gehaltsabrechnung dann nur ungesehen in einer Schublade verschwinden lassen, kann ihnen bares Geld entgehen. Deshalb sollten Sie den Lohnzettel am besten jeden Monat aufs Neue prüfen.

Besonders bei diesen Punkten schleichen sich gerne Fehler bei der Gehaltsabrechnung ein:

1. Lohnsteuerklasse

Sie haben gerade geheiratet oder sind frisch geschieden? Dann ändert sich auch Ihre Lohnsteuerklasse, schließlich richtet sich diese nach dem Familienstand. Auch Alleinerziehende können in eine andere Lohnsteuerklasse wechseln. Diese Angabe kann auf der Gehaltsabrechnung also schnell veraltet sein.

2. Freibetrag beim Lohnsteuerabzug

Freibeträge werden in der Regel nicht automatisch aus dem alten Jahr übernommen sondern müssen neu beantragt werden. Manche Freibeträge - etwa für hohe Werbungskosten - können jedoch auch für zwei Jahre beantragt werden. 

3. Krankenkassenbeitrag

Stimmt die Krankenkasse noch? Die Zusatzbeiträge unterscheiden sich zwar nur minimal zwischen den Kassen - ein paar Euros macht das aber auch aus.

4. Beiträge zur Sozialversicherung

Ob die Abgaben zur Sozialversicherung richtig berechnet wurden, erkennen Sie am Beitragsgruppen-Schlüssel auf der Gehaltsabrechnung. Bei "normalen" Arbeitnehmern steht hier viermal die Eins. Für Minijobber, Privat-Versicherte oder Rentner ist eine andere Zahl vorgesehen, da die Beiträge hier anders berechnet werden. 

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5. Kirchensteuer

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, zahlt auch keine Kirchensteuer mehr. Und die kann es ganz schön in sich haben. Beim Kirchenaustritt sollten Sie also unbedingt prüfen, ob die Gehaltsabrechnung in diesem Punkt stimmt.

6. Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag hängt von der Anzahl der Kinder ab, ihrem Alter und ob sie bereits im Arbeitsleben stehen. Ob er korrekt eingetragen ist, werden Sie bei einer Prüfung des Gehaltszettels schnell feststellen können. 

7. Zuschüsse für Schicht-, Nacht- oder Wochenenddienst, Boni oder Fortbildungen

Wer etwa am Wochenende oder nachts arbeitet, bekommt in der Regel Zuschläge gezahlt, die auch auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt werden. Ebenso bei Boni oder bei Zuschüssen zu Fortbildungen. Gelangt die Information darüber jedoch nicht zur Abrechnungsstelle, fehlen diese später auf Ihrem Konto. Deshalb sollten Sie lieber genau hinschauen, ob der Gehaltszettel korrekt ist.

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Von Andrea Stettner

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