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Reise gestrichen wegen Corona – Kann ich bereits genehmigte Urlaubstage wieder zurücknehmen?

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Ein Mann hat seine Urlaubstage im Kalender markiert. Bereits genehmigten Urlaub wieder zurückzunehmen, ist für Arbeitnehmer oft schwierig.
Bereits genehmigten Urlaub wieder zurückzunehmen, ist für Arbeitnehmer oft schwierig. © Christin Klose/dpa

Wenn das Reiseziel plötzlich zum Risikogebiet erklärt wird, bleiben viele lieber zu Hause. Dürfen Arbeitnehmer in diesem Fall ihren genehmigten Urlaubsantrag beim Chef zurückziehen?

Wann verreise ich, und vor allem, wohin? Zu Corona-Zeiten wird die Urlaubsplanung für Beschäftigte* zur echten Herausforderung. Da sich die Inzidenzzahlen auch im Ausland ständig ändern und Urlaubsziele innerhalb weniger Tage zum Risikogebiet erklärt werden können, gestaltet sich eine langfristige Planung schwierig. Viele Arbeitnehmer fragen sich da, ob bereits genehmigte Urlaubstage im Notfall auch wieder zurückgenommen oder verschoben werden können.

Kann ich bereits genehmigten Urlaub wieder zurücknehmen?

Die Antwort lautet: Nein. „Ein Recht, den bereits bewilligten Urlaub zu stornieren, gibt es nicht“, erklärt der DGB Rechtsschutz auf seiner Internetseite. Daran ändert auch die Corona-Pandemie und seine besonderen Umstände nichts. Arbeitnehmer sollten in dem Fall das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen. Viele zeigen sich auch kulant oder lassen es zu, dass Sie Ihren Urlaub verschieben.

Lesen Sie auch: Wann verfällt eigentlich mein Resturlaub?

Auch Arbeitgeber kann bereits bewilligten Urlaub nicht streichen

Die gute Nachricht: Wenn der Urlaub einmal genehmigt ist, kann er auch nicht vom Arbeitgeber einseitig gestrichen werden, bis auf wenige Ausnahmefälle. Das gilt laut dem Nachrichtenportal Spiegel.de auch dann, wenn der Arbeitgeber wegen Corona ein erhöhtes Arbeitsaufkommen hat. Genauso verhält es sich bei einem geringeren Arbeitsvolumen. Wenn ein Betrieb etwa in Kurzarbeit geht und sich deshalb die Urlaubstage für Mitarbeiter verringern, bleiben die bereits genehmigten freien Tage erhalten.

Im Video: So holen Sie die maximalen Urlaubstage 2021 heraus

Genehmigte Urlaubstage zurückerhalten – nur in einem Fall möglich

Tatsächlich erlaubt das Bundesurlaubsgesetz in nur einen Fall, dass Mitarbeiter ihre Urlaubstage wieder zurückerhalten: wenn Arbeitnehmer während ihres Urlaubs erkranken. In dem Fall bleibt der Urlaubsanspruch weiterhin bestehen. Dafür müssen Beschäftigte sich jedoch umgehend beim Arbeitgeber krankmelden sowie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt einreichen. Wie Sie ihre Urlaubstage bei Krankheit wieder zurückerhalten, erfahren Sie hier.(as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Mehr zum Thema: Corona: Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn ich während meines Urlaubs in Quarantäne muss?

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