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Mutter verplappert sich in RTL2-Doku - nun will ihr Chef Geld zurück

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Das kommt Alexandra Dürr wohl teuer zu stehen: Ihr Chef sieht die alleinerziehende Mutter in einer RTL2-Doku-Soap - und fordert nun Geld zurück.

Alexandra Dürr aus Wolfen dürfte nicht schlecht gestaunt haben, als ihr ein Schreiben ihres Arbeitgebers ins Haus flatterte. Sie soll 484 Euro an das Pflegeunternehmen zurückzahlen, für das Dürr arbeitet, nachdem sie ihr Chef in der RTL2-Sendung "Hartz und herzlich" gesehen hatte. Doch was war passiert?

Rückforderung von 484 Euro an den Chef: Was ist passiert?

Die 27-jährige Mutter von zwei Kindern stockt ihr Gehalt mit Geld vom Amt auf. Jetzt fordert ihr Arbeitgeber jedoch den gezahlten Kita-Zuschuss für Ihren inzwischen zweijährigen Sohn zurück. In einem Schreiben, das der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) vorliegt, teilte ihr der Pflegebetrieb mit: 

"Aufgrund Ihrer Äußerungen im Fernsehbeitrag 'Hartz und herzlich' mussten wir feststellen, dass Sie von der Komba ABI (Jobcenter, Anm. d. Red.) monatlich die Kita-Kosten in voller Höhe von 180 Euro erhalten, neben dem von uns seit 1. November 2016 an Sie monatlich geleisteten Kita-Zuschuss in Höhe von je 44 Euro. Somit erhalten Sie von uns eine Leistung, die Ihnen nicht zusteht."

Mutter wehrt sich gegen Forderung ihres Arbeitgebers

Doch die alleinerziehende Mutter ist damit ganz und gar nicht einverstanden. Schließlich müsse sie für die Vollverpflegung ihres Sohnes jeden Monat zwischen 40 und 70 Euro an die Kita zahlen, wie die MZ weiter berichtet. Geld, das sie vom Jobcenter nicht erstattet bekomme.

Das Geld habe sie ihrem Chef bisher nicht zurückgezahlt - stattdessen hat sie sich einen Anwalt genommen. "Das würde mir sehr wehtun, 484 Euro sind sehr viel Geld, das wir zum Beispiel für einen Urlaub verwenden könnten", verrät sie gegenüber der MZ.

Mehr dazu: Chef führt Fünf-Stunden-Tag ein - das Ergebnis erstaunt alle.

Klagt ihr Arbeitgeber zurecht? 

Fordert ihr Arbeitgeber die Rückzahlung nun zurecht - oder ist die alleinerziehende Mutter im Recht? Fachanwalt Hermann Gloistein teilt auf Anfrage der MZ mit: "Ich gehe davon aus, dass das Rückforderungsbegehren der Arbeitgeberin zu Unrecht erfolgt ist." Schließlich habe sie die Bedingungen für die Zusatzvereinbahrung, die zwischen der Mutter und der Pflegeeinrichtung getroffen wurde, erfüllt. 

Das Arbeitsverhältnis hat dieser Zwischenfall trotzdem schwer getroffen. Inzwischen arbeitet Alexandra Dürr nicht mehr für das Unternehmen - ihr auf ein Jahr befristeter Vertrag als Hauswirtschafterin wurde nicht verlängert.

Video: Hartzen, schuften, hinterziehen - Wie gerecht ist Deutschland?

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Von Andrea Stettner/Video: Glomex

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