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In einem Möbelhaus hatte die Hartz IV-Empfängerin tatsächlich ein Vorstellungsgespräch. In diesem Job sollte sie Möbel verrücken, Dinge schleppen und einräumen. Doch das sei absolut nichts für sie, schreibt das Nachrichtenportal Der Westen. Im Bewerbungsgespräch erwähnte sie außerdem, dass sie sich auch mal mit einem Kunden streiten würde. Damit machte sie dem Personaler wenig Mut.
Mehrfachauswahl möglich!
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Die Zahl der deutschen Hartz-IV-Bezieher sank in den letzten Jahren deutlich. Die Gesamtausgaben sind aber dennoch gestiegen.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein Urteil zu Hartz IV gefällt.