Die Verordnung ist vorerst bis zum 15. März befristet. Falls sich die Infektionslage bis dahin nicht entspannt, könnte sie von der Bundesregierung aber auch verlängert werden, meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) .
Die Einhaltung der Verordnung soll laut dpa von den Arbeitsschutzbehörden der Länder kontrolliert werden. Der Arbeitgeber müsse auf Verlangen der Behörden Gründe darlegen, weshalb Homeoffice nicht möglich sei. Im „allergrößten Notfall“ seien auch Bußgelder von theoretisch 30.000 Euro möglich, mahnte Arbeitsminister Heil laut dpa-Bericht.
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Update vom 21. Januar 2021, 13:05: Unternehmen müssen ab kommenden Mittwoch, den 27. Januar 2021, ihren Mitarbeitern – wenn grundsätzlich durchführbar – die Arbeit im Homeoffice anbieten. Das hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD nun verordnet. Die neue Regelung beinhaltet aber auch Maßnahmen für die Arbeit im Betrieb, wenn Homeoffice nicht möglich ist. Die verschärften Regeln im Überblick:
Die Solo-Mittagspause: Ursprünglich stand in dem Entwurf von Hubertus Heil auch, dass Mitarbeiter nur noch alleine zu Mittag essen dürfen und in Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern ein wöchentlicher Corona-Test durchgeführt werden muss, wenn die örtliche Inzidenz über 200 liegt und die 10-Quadratmeter-Regel nicht eingehalten werden kann. Beide Punkte wurden aber aus der Verordnung wieder gestrichen.
Diese bereits bestehenden Regeln gelten weiterhin:
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Update vom 20. Januar 2021, 09:35: Um 11:00 Uhr wird Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD die neue Homeoffice-Verordnung im Detail vorstellen. Die wichtigsten Details zur Homeoffice-Pflicht sind aber bereits bekannt und liegen unter anderem der Deutschen Presse-Agentur vor. So heißt es in der überarbeiteten Verordnung, die zur aktuellen Stunde dem Bundeskabinett vorgestellt wird, dass Arbeitgeber im Falle von Büroarbeit oder einer vergleichbaren Tätigkeit verpflichtet seien, ihren Angestellten die Arbeit von Zuhause aus anzubieten – solange keine betriebsbedingten Gründe dagegenstehen. An einen bestimmten Inzidenzwert ist diese Verpflichtung nicht mehr gekoppelt.
Heil warnte Arbeitgeber am Vorabend eindringlich, die Homeoffice-Möglichkeit willkürlich abzusagen. Er kündigte Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden an. Heißt: Arbeitgeber müssen in der Lage sein, glaubhaft versichern zu können, warum ihre Mitarbeiter nicht im Homeoffice sind – vorausgesetzt natürlich weiterhin, dass die Art der Arbeit dies gestattet. Die Arbeitnehmer seien nicht verpflichtet, das Angebot zur Heimarbeit anzunehmen, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.
Update vom 19. Januar 2021, 15:09: Noch während des Bund-Länder-Beschlusses sind neue Pläne des Bundesarbeitsministers durchgesickert: Hubertus Heil (SPD) plant laut einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) über eine neue Verordnung die Einführung einer Homeoffice-Pflicht für Unternehmen. Außerdem seien schärfere Regeln am Arbeitsplatz vorgesehen, um eine weitere Ausbreitung von Covid-19 zu erschweren.
Ab einem Inzidenzwert von 50 sollen Arbeitgeber demnach verpflichtet werden, „den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“, heißt es in dem Verordnungsentwurf, der der dpa vorliegt.
Jeder Beschäftigte soll zudem über eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern in einem Raum verfügen, „soweit die auszuführenden Tätigkeiten dies zulassen“. Die örtlichen Behörden seien in der Pflicht, die geplanten Vorgaben zu kontrollieren, so die dpa.
Doch in der Verordnung scheint es Schlupflöcher für die Homeoffice-Pflicht zu geben. Für den Fall, dass die genannten Maßnahmen nicht oder nicht vollständig umsetzbar seien, soll der Arbeitgeber „durch andere geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherstellen“, „insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen“, heißt es in dem Bericht.
Update vom 19. Januar 2021, 14:57 Uhr: Vor dem heutigen Bund-Länder-Treffen zur Corona-Lage soll gestern bereits ein Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Experten stattgefunden haben. Mit dabei waren unter anderem Virologe Christian Drosten, Lothar Wieler vom Robert Koch-Institut sowie Michael Meyer-Hermann und Gérard Krause vom Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig. Laut Informationen des ARD-Hauptstadtstudios sollen die Experten eindringlich vor der neuen Virus-Variante gewarnt haben und neben zügigen Impfungen auch zu einer Ausweitung des Homeoffice geraten haben.
Wie das Magazin BusinessInsider meldete, könne es beim heutigen Bund-Länder-Beschluss auf ein „Homeoffice Light“ hinauslaufen. Eventuell könnten Unternehmen doch zu Homeoffice verpflichtet werden. Laut dpa soll auch darüber diskutiert werden, ob Arbeitgeber künftig begründen müssen, warum ihre Beschäftigten ins Büro kommen sollen.
Update vom 19. Januar 2021: Kurz vor den neuen Corona-Beratungen von Bund und Ländern am Dienstagnachmittag gibt es einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa, Stand: 11.16 Uhr) zufolge erhebliche Unstimmigkeiten über schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr, meldeten SPD-Länder eine Reihe von Änderungen an einer Beschlussvorlage an, die zuvor an mehrere Länder verschickt worden war.
Vor den von 14.00 Uhr an geplanten Beratungen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sollte es noch Vorgespräche geben, schrieb die Nachrichtenagentur am Vormittag. Diskutiert werde eine Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar. Bund und Länder würden auch erwägen, mehr Druck auf Arbeitgeber zu machen, um mehr Homeoffice zu ermöglichen. Lesen Sie hier mehr über die aktuellen Entwicklungen zum Corona-Gipfel mit Kanzlerin Angela Merkel.
Update vom 18. Januar 2021, 11:49 Uhr: Deutschland steht voraussichtlich vor einer Verlängerung und Verschärfung des Corona-Lockdowns*. Darüber berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Hauptgrund sei die Sorge, dass sich auch hierzulande hochansteckende Virus-Mutationen ausbreiten könnten. An diesem Dienstag (19. Januar) beraten dann Bund und Länder über die weiteren Schritte. Einige Politiker hatten sich vorab für eine Homeoffice-Pflicht als Maßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus ausgesprochen (siehe Artikel vom 15. Januar).
Welche neuen Corona-Maßnahmen schlussendlich beschlossen werden, bleibt abzuwarten. Noch ist nichts entschieden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte der „Rheinischen Post“ (Montag) laut dpa : „Es liegt eine Auswahl von Möglichkeiten auf dem Tisch.“ Er nannte neben einer FFP2-Maskenpflicht im Bahnverkehr und möglichen Ausgangssperren auch eine Homeoffice-Pflicht und deutlich stärkere Kontaktbeschränkungen. In Bayern müssen die Menschen bereits seit diesem Montag in Bussen, Trams, U- und S-Bahnen sowie in allen Geschäften FFP2-Schutzmasken tragen, die besser vor Infektionen schützen als Stoffmasken. Auch eine nächtliche Ausgangssperre gilt im Freistaat bereits.
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Grünen-Parteichef Robert Habeck hat, wie dpa zudem berichtet, unterdessen einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice im Kampf gegen die Corona-Pandemie gefordert. „Das ist ein sehr leicht durchzusetzendes Instrument“, sagte Habeck am Montag im ARD-„Morgenmagazin“. 40 Prozent der Menschen in Deutschland könnten von zuhause aus arbeiten, aber nur 14 Prozent täten dies aktuell, sagte er. „Wir waren schon mal besser.“
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Artikel vom 15. Januar 2021: Millionen Deutsche arbeiten derzeit im Homeoffice*, Kitas, Schulen und Geschäfte sind bundesweit geschlossen. Doch obwohl das öffentliche Leben zum Großteil heruntergefahren ist, scheinen die Lockdown-Maßnahmen diesmal nicht zu greifen: Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen nach wie vor. Zudem sollen Medienberichten zufolge die Virus-Mutationen aus Großbritannien und Südafrika die Politiker beunruhigen.
Um zumindest den Nahverkehr zu entlasten und das Gedränge in Bussen und Bahnen einzudämmen, riefen Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder die Wirtschaft dazu auf, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen. Doch ein Apell an die Arbeitgeber allein reicht einigen nicht mehr: Viele Stimmen fordern, Arbeitgeber stärker in die Verantwortung zu nehmen, so auch Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Sie fordere, dort, wo es möglich sei, Arbeitgeber zu verpflichten, ihren Beschäftigten Homeoffice zu erlauben, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach geht sogar noch einen Schritt weiter: „Wir sollten das Homeoffice verpflichtend machen - dort, wo es geht“, sagte er dem Bericht zufolge am 8. Januar 2021 den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“. „Im ersten Lockdown hatten wir ein Viertel der Arbeitsplätze im Homeoffice, jetzt ist es nur noch ein Siebtel“, so Lauterbach. „Wir haben eine viel stärkere Welle, aber wir machen viel weniger Homeoffice.“
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Die Arbeitgeber in Deutschland sind laut dpa von den Vorschlägen wenig begeistert. Auch Angela Merkel, spricht sich bezüglich einer Verpflichtung der Arbeitgeber zur Heimarbeit zunächst dagegen aus: „Wir setzen hier wirklich auf die Bereitschaft vieler, Homeoffice zu ermöglichen, wo immer es möglich ist“, sagte sie am Dienstag (5. Januar) auf einer Pressekonferenz, um gleich im Nachgang zu verkünden: „Zu der Umkehrung haben wir uns noch nicht entschieden.“ Dieses „noch nicht“ sorgte diese Woche für Spekulationen. Plant die Bundesregierung etwa doch eine Homeoffice-Pflicht?
Laut des Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, würde eine Homeoffice-Pflicht wenig Sinn machen, ja sogar mehr Schaden als Nutzen: „Fast 60 Prozent der Beschäftigten in Deutschland können nicht von zu Hause aus arbeiten, häufig weil ihre Arbeit einen Dienst an anderen Menschen beinhaltet. Unternehmen haben bereits jetzt zu kämpfen, diese Pandemie zu überleben“, sagte gegenüber der dpa.
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Und auch rechtlich gesehen wäre eine Homeoffice-Pflicht schwierig umzusetzen, meldet tageschau.de. Eine gesetzliche Pflicht zum Homeoffice würde laut des Berichts etwa voraussetzen, das der Arbeitgeber Zutritt zur Wohnung der Angestellten erhalte, um die Einhaltung des Arbeitsschutzes zu überprüfen. Außerdem würde die Homeoffice-Pflicht in die Unverletzlichkeit der Wohnung eingreifen, die durch Artikel 13 des Grundgesetzes geschützt ist. Um das zu ermöglichen, wären Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nötig.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Eine Verpflichtung, den Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen, würde in die Unternehmerfreiheit eingreifen, die in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt ist. Für die Homeoffice-Pflicht wäre also ein formelles Gesetz nötig, heißt es in dem Bericht weiter. Eine Rechtsverordnung reiche dafür nicht aus. (as) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.
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