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Hygiene und Infektionsschutz bei der Arbeit: Neue Regeln in Coronakrise

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Viele Apotheken und Einzelhändler schützen ihre Mitarbeiter mit Scheiben vor einer Ansteckung mit Corona. Das Bundeskabinett hat jetzt allgemeine Vorgaben für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz beschlossen.
Viele Apotheken und Einzelhändler schützen ihre Mitarbeiter mit Scheiben vor einer Ansteckung mit Corona. Das Bundeskabinett hat jetzt allgemeine Vorgaben für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz beschlossen. © Frank Molter/dpa

Arbeitnehmer in Deutschland müssen sich wegen der Corona-Krise auf strengere Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben am Arbeitsplatz einstellen.

Neue Regeln für mehr Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Die Bundesregierung hat neue Regeln aufgestellt für mehr Infektionsschutz am Arbeitsplatz. Vorbild sind die Supermärkte*, die mit Klebestreifen und Scheiben an den Kassen Vorkehrungen getroffen haben.

Bundesweit müssen sich Arbeitnehmer* in Deutschland wegen der Corona-Krise* auf strengere Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben am Arbeitsplatz einstellen.

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Mindestabstand und Trennwände sollen vor Coronavirus schützen

Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist - und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden.´

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Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen  für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen. In vielen Supermärkten würden Schutzkonzepte bereits vorbildlich umgesetzt, sagte Heil und verwies auf Bodenmarkierungen und installierte Plexiglasscheiben an den Kassen.

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Schutz vor Coronavirus am Arbeitsplatz: Wenig Kontakt unter Mitarbeitern

Die Arbeitsabläufe in den Unternehmen sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheit im Büro. Für Beschäftigte gelte der Grundsatz: "Niemals krank* zur Arbeit", sagte Heil. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist.

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Verbindliche Regeln - stichprobenartige Kontrollen

Es handele sich um verbindliche Regeln, sagte Heil. Die Behörden würden die Einhaltung auch stichprobenartig kontrollieren. Man gehe aber davon aus, dass sich die Unternehmen an die Vorgaben halten. Bei den Beratungen zu den neuen Regeln seien Arbeitgeber und Gewerkschaften mit an Bord gewesen. Es gehe nicht darum, die Wirtschaft mit Ordnungswidrigkeitenandrohungen zu belasten.

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Arbeitsschutz, Hygiene und Gesundheitsschutz im Kampf gegen Coronavirus

Vor allem viele kleinere Unternehmen, die demnächst ihren Betrieb wieder aufnehmen, stünden vor der Herausforderung, Arbeitsschutz mit Hygiene und Gesundheitsschutz zusammenzubringen, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Stefan Hussy. Man wolle diesen beratend zur Seite stehen, weil sie anders als große Unternehmen keine eigenen Experten dafür hätten.

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dpa/ahu

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