Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie unserer Branchenseite auf dem Karriereportal Xing.
Wer noch krankgeschrieben ist, aber schon früher wieder gesund wird, darf auch wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Und zwar ohne "Gesundschreibung" vom Arzt, wie manche immer noch behaupten – die gibt es nämlich gar nicht.
Doch es geht noch weiter: Der Arbeitnehmer muss sogar wieder arbeiten, wenn er vorzeitig gesund wird – auch wenn die Krankschreibung noch gilt. "Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit an – endet diese tatsächlich früher, gelten die wahren Verhältnisse", so der Fachanwalt. Übrigens, das müssen Arbeitnehmer bei der neuen digitalen Krankmeldung beachten.(as) *Merkur.de und 24vita.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.