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Kann Arbeitgeber Kurzarbeitergeld für Mini-Jobber und Aushilfen beantragen?

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Wenn Werkstudenteninnen mehr als 450 Euro verdienen, kann der Arbeitgeber auch für sie Kurzarbeit anmelden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Wenn Werkstudenteninnen mehr als 450 Euro verdienen, kann der Arbeitgeber auch für sie Kurzarbeit anmelden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn © Christin Klose

Die Hälfte der deutschen Firmen hat bislang in der Corona-Krise Kurzarbeit eingeführt. Das wirft bei Beschäftigten viele Fragen auf.

Update vom 14. Mai: Bundestag beschließt Erhöhung des Kurzarbeitergelds

In der Corona-Krise sollen Arbeitnehmer stärker vor Lohneinbußen bei Kurzarbeit bewahrt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die große Koalition stimmte dafür, die Opposition enthielt sich. Generell gibt es als Kurzarbeitergeld bereits jetzt 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Nun soll es ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent erhöht werden. Ab dem siebten Bezugsmonat sollen es künftig 80 Prozent oder 87 Prozent sein. Dies soll bis längstens 31. Dezember 2020 gelten.

Das Gesetz, mit dem sich der Bundesrat noch befassen muss, sieht unter anderem auch einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld vor.

Arbeitgeber kann Kurzarbeit für Beschäftige anmelden - aber nicht für Mini-Jobber

Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, für welche Beschäftigte er Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anmelden* möchte. Aber was ist mit Mini-Jobbern* oder Aushilfen? Können auch sie Kurzarbeitergeld erhalten?

Nein, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Wer auf 450-Euro-Basis arbeitet oder während der Corona-Krise* bis zum 31.10.2020 längstens fünf Monate oder 115 Tage im Kalenderjahr beschäftigt wird, gilt nach Paragraf 8 im Sozialgesetzbuch IV (SGB) als geringfügig Beschäftigter und zahlt somit keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. An eine Pflicht zur Arbeitslosenversicherung ist das Kurzarbeitergeld aber gekoppelt.

Lesen Sie hier: Corona-Hilfe vom Staat: Wem steht was zu – und von wem?

Arbeitgeber kann für Mini-Jobber keine Kurzarbeit anmelden

Für Mini-Jobber kann der Arbeitgeber* entsprechend keine Kurzarbeit anmelden. Sie bleiben im Zweifel ohne Vergütung, wenn der Betrieb geschlossen hat. Gleiches gilt für Aushilfen, wenn diese als geringfügig Beschäftigte angemeldet sind und nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Hier erfahren Sie zudem: Aldi Süd testet digitale Einlasskontrollen, um Zahl der Kunden zu begrenzen

Für Werkstudent mit Einkommen über 450 Euro Kurzarbeitergeld möglich

Wer aber zum Beispiel als Werkstudent ein höheres Einkommen als 450 Euro hat, kann Kurzarbeitergeld bekommen, wenn der Betrieb das anmeldet.

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dpa/ahu



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