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Ist das Kind krank und noch nicht 12 Jahre, können Eltern sich von der Arbeit freistellen lassen

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Ist das Kind krank, heißt es für die Eltern: Zuhause bleiben und Nachwuchs pflegen. Was Sie beachten müssen, um Ärger mit Ihrem Arbeitgeber zu vermeiden.

Gerade Alleinerziehende haben es besonders schwer: Wird ihr Kind krank, sind sie oft die einzige Person, die sich um den Nachwuchs kümmern kann. Aber auch wenn beide Eltern berufstätig sind, muss ein Partner zuhause bleiben. Doch ist das so einfach möglich? Was sagt der Arbeitgeber dazu? 

Kind krank: Eltern haben gesetzlichen Anspruch auf Pflegezeit

Kinderarzt
Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. © Britta Pedersen/dpa

Mütter und Väter müssen sich keine Sorgen um ihren Job machen, wenn sie wegen ihres kranken Nachwuchses zu Hause bleiben. Darauf haben Eltern nämlich einen gesetzlichen Anspruch

Im Fünften Buch Sozial­ge­setzbuch (SGB V) ist geregelt, dass sich jeder Arbeitnehmer pro Kalenderjahr und Kind bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen darf – unbezahlt. Beide Elternteile haben zusammen also 20 Tage, die sie ihrem kranken Kind widmen können. Alleinerziehenden stehen ebenfalls 20 Tage zu – schließlich sollen sie keinen Nachteil gegenüber Paaren haben.  

Laut eines Urteils des Bundesarbeitsgericht können Eltern jedoch nur maximal fünf Tage hintereinander der Arbeit fern bleiben.

Anspruch auf Freistellung nur unter bestimmten Voraussetzungen

Der Anspruch zur Freistellung gilt nur für Kinder unter zwölf Jahre - und auch dann nur, wenn keine andere Person, die im Haushalt lebt, sich um das Kind kümmern kann. Lebt zum Beispiel die Oma des Kindes noch mit im Haus und kann auf den Enkel aufpassen, entfällt der Anspruch. 

Ist das Kind bereits zwölf Jahre oder älter, können Sie in der Regel jedoch auch zur Pflege zuhause bleiben, solange Sie keine andere Möglichkeit haben, Ihr Kind zu versorgen. 

Anruf von Schule oder Kita: Kann ich einfach gehen? 

Müssen Sie Ihr Kind während der Arbeitszeit von Schule oder Kita abholen, weil es erkrankt ist, können Sie dies nach §616 BGB problemlos tun. Das Gesetz erlaubt Ihnen, dass Sie sich kurzzeitig vom Arbeitsplatz entfernen, wenn dies für Sie unvermeidbar und unverschuldet ist. Dazu zählt auch die Betreuung Ihres kranken Kindes. Der Lohn wird in diesem Fall weiter gezahlt.

Kind krank: Wie melde ich es meinem Arbeitgeber? 

Wenn Ihr Kind krank ist und Sie deshalb nicht zur Arbeit erscheinen können, müssen Sie dies dem Arbeitgeber so schnell wie möglich melden – wie wenn Sie selbst krank wären. Außerdem brauchen Sie unbedingt ein Attest, das bestätigt, dass Ihr Kind krank ist. Dieses müssen Sie jedoch – im Gegensatz zur eigenen Krankmeldung – schon am ersten Tag vorlegen, an dem Sie nicht arbeiten.

Erkrankt Ihr Sohn oder Ihre Tochter erst im Laufe des Arbeitstages, müssen Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie nicht weiter arbeiten können.

Bekomme ich Krankengeld, wenn mein Kind krank ist? 

Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen für die freigestellten Pflegetage keinen Lohn. Dafür springt die Krankenkasse bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern mit dem Krankengeld ein. Das Krankengeld beträgt normalerweise 70 Prozent vom Bruttolohn, jedoch nicht mehr als 90 Prozent vom Nettolohn.

Je nach Arbeitsvertrag zahlen manche Arbeitgeber trotzdem – zumindest für einige Tage - den vollen Lohn. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld. Im Arbeitsvertrag kann jedoch die volle Lohnfortzahlung explizit ausgeschlossen werden. Wie Sie sich selbst richtig krankmelden und was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.

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