Wenn Ihr Kind krank ist und Sie deshalb nicht zur Arbeit erscheinen können, müssen Sie dies dem Arbeitgeber so schnell wie möglich melden – wie wenn Sie selbst krank wären. Außerdem brauchen Sie unbedingt ein Attest, das bestätigt, dass Ihr Kind krank ist. Dieses müssen Sie jedoch – im Gegensatz zur eigenen Krankmeldung – schon am ersten Tag vorlegen, an dem Sie nicht arbeiten.
Erkrankt Ihr Sohn oder Ihre Tochter erst im Laufe des Arbeitstages, müssen Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie nicht weiter arbeiten können.
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen für die freigestellten Pflegetage keinen Lohn. Dafür springt die Krankenkasse bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern mit dem Krankengeld ein. Das Krankengeld beträgt normalerweise 70 Prozent vom Bruttolohn, jedoch nicht mehr als 90 Prozent vom Nettolohn.
Je nach Arbeitsvertrag zahlen manche Arbeitgeber trotzdem – zumindest für einige Tage - den vollen Lohn. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld. Im Arbeitsvertrag kann jedoch die volle Lohnfortzahlung explizit ausgeschlossen werden. Wie Sie sich selbst richtig krankmelden und was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.