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Wer krank ist, bleibt besser zuhause. Allerdings hat der eine oder andere vielleicht noch ein Projekt abzuschließen. Büroarbeiter haben hier leichteres Spiel als zum Beispiel Handwerker. Sie können im sogenannten "Home-Office" oftmals von zuhause aus arbeiten. Einfach Laptop an - und rein ins Internet oder in die Kalkulationen.
Doch auch wer sich nach ein paar Tagen wieder gesund genug fühlt, darf vorzeitig wieder in die Arbeit gehen - auch wenn die Krankschreibung noch ein paar Tage länger gehen würde. Der Grund dafür: "Der Arzt gibt in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur eine Prognose ab, wie lange sein Patient arbeitsunfähig ist", erklärt Rechtsanwalt Volker Werxhausen, Partner der Kanzlei CBH in Köln, gegenüber wiwo.de. "Die Prognose muss nicht unbedingt für die gesamte Dauer der Bescheinigung zutreffen. Ein Mitarbeiter kann also auch vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeiten gehen – und er muss das sogar, wenn er vorzeitig wieder arbeitsfähig ist."
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Wenn der Arbeitgeber aber merkt, dass der Mitarbeiter noch nicht vollständig genesen ist, dann darf er diesen auch wieder heimschicken. Schließlich hat er eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern und muss für deren Wohlergehen sorgen.
Wer allerdings nebenbei noch woanders schwarz arbeitet, obwohl er krank geschrieben ist, dem droht die fristlose Kündigung.
Trotz Krankschreibung arbeiten ist also erlaubt - doch wie sieht es aus, wenn ich just zum Zeitpunkt meiner Krankschreibung ein Bewerbungsgespräch bei einer anderen Firma habe? Darf ich trotz Krankschreibung zum Vorstellungsgespräch gehen? Ja, sofern dies Ihre Genesung nicht beeinträchtigt.
Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2013 entschieden (Az.: 5 Sa 106/12). Im verhandelten Fall hatte sich ein Geschäftsführer, der wegen eines gebrochenen Armes krankgeschrieben war, bei einer anderen Firma vorgestellt.
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Es ist gut, zu den Ärzten zu gehen, wenn Sie erkältet sind. Doch können Sie auch die dringend benötigte Wurzelbehandlung trotz Krankschreibung beim Zahnarzt durchführen lassen? Die Antwort: Das kommt darauf an. Es hängt von folgenden Faktoren ab:
Bei einer leichten Erkältung ist ein Zahnarztbesuch demnach vollkommen in Ordnung. Wenn es sich aber um eine starke Erkältung handelt, dann ist davon abzuraten. Der Grund: Sie würden nicht nur Ihren Zahnarzt anstecken, sondern es können sich Krankheitserreger und Viren in die Zahnwurzeln einnisten und Kieferentzündungen hervorrufen. Auch ein Hustenreiz sowie der schmerzhafte Eingriff an sich erschweren eine Behandlung und die spätere Genesung.
Viele Medikamente wie zum Beispiel Aspirin, ASS oder Ibuprofen wirken nicht nur entzündungshemmend, schmerzstillend und fiebersenkend, sondern auch blutverdünnend. Das heißt, kommt es im Rahmen der Zahnbehandlung zu einer Blutung, kann diese schlecht gestillt werden. Als Alternativtherapie zur Schmerzlinderung bietet sich Paracetamol an, welches ähnlich wie Acetylsalicylsäure wirkt, aber nicht blutverdünnend ist.
Sie sind krank geschrieben - aber wollen dennoch die Urlaubsreise nach Thailand antreten? Auch das hängt von der Art und Schwere Ihrer Krankheit ab.
Fakt ist: Ihr Arbeitgeber darf es Ihnen prinzipiell nicht verbieten. Denn solange Ihre Reise Ihrer Genesung nicht schadet, dürfen Sie fahren, wohin Sie wollen.
Ein Kuraufenthalt an der Ostsee tut dank der Meeresluft sicherlich gut, wenn Sie zum Beispiel eine Bronchitis haben. Wenn Ihnen und Ihrem Kreislauf also das schwül-tropische Klima in Thailand zusagt, spricht nichts gegen eine Reise dorthin. Falls sich allerdings Ihr Zustand dort verschlechtert, wäre es ratsam, sofort wieder abzureisen.
Und auch Bahnreisen sind prinzipiell kein Problem. In einem Fall wurde einem Radiologen gekündigt, der von seinem Chef "putzmunter" am Bahnhof gesichtet wurde - obwohl der Mitarbeiter krankgeschrieben war. Die Kündigung war laut Urteil des Arbeitsgerichts jedoch nicht rechtens, auch wenn der Arbeitgeber vermutet hatte, dass die Krankheit erlogen war. Doch der Mitarbeiter konnte ein Attest vorweisen und seine Glaubwürdigkeit sei laut Gericht nicht erschüttert, nur weil er eine Bahnreise macht. Schließlich erfordert nicht jede Krankheit Bettruhe. Zudem ging die Reise zu seinen Eltern, bei denen er sich auskurieren wollte.
Morgens vom Arzt krank schreiben lassen - und abends auf die Piste gehen? Dieser Fall ist besonders knifflig. Wer 40 Grad Fieber hat, sollte vielleicht nicht gerade im Club bis in die frühen Morgenstunden tanzen. Doch grundsätzlich ist es erlaubt, feiern zu gehen - ohne sich vor dem Arbeitgeber erklären zu müssen. Am nächsten Tag sollten Sie dann allerdings wieder im Büro anwesend sein.
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Wenn Sie trotz geprellter Schulter an einer Bar stehen, dann dürfen Sie das auch. Für Sie und jeden anderen gilt: Den Chef geht es nichts an, weswegen einen der Arzt krank oder arbeitsunfähig geschrieben hat. Verlangt der Arbeitgeber eine derartige Auskunft, verstößt er nämlich gegen das Datenschutz- und das Grundgesetz (Recht auf informative Selbstbestimmung).
Dennoch muss klar sein: Es macht sicherlich keinen guten Eindruck bei Ihrem Chef oder Ihren Kollegen, wenn Sie Fotos von der feuchtfröhlichen Party-Nacht auf Facebook posten oder diese in der Arbeit herumzeigen, obwohl Sie eigentlich zu diesem Zeitpunkt krank geschrieben waren.