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Kündigung in der Probezeit: Was Arbeitnehmer wissen müssen

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Bei einer Kündigung in der Probezeit gibt es einiges zu beachten.
Bei einer Kündigung in der Probezeit gibt es einiges zu beachten. © Patrick Pleul/dpa

In der Probezeit gelten andere Regeln für die Kündigung. Wenn eine Kündigung droht oder Sie selbst den Arbeitsvertrag kündigen wollen, sollten Sie einige Dinge wissen.

Wer einen neuen Job oder eine Ausbildung antritt, muss in aller Regel zunächst eine Probezeit absolvieren, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen können, ob die Zusammenarbeit klappt. Die Probezeit dauert meist sechs Monate und ist im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Doch was tun, wenn die Kündigung droht - oder mir der Job absolut nicht gefällt? Wir haben die wichtigsten Infos zur Kündigung in der Probezeit für Sie zusammengestellt.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

Währen der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das geht aus § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hervor. 

Diese verkürzte Kündigungsfrist kann auch noch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden. Dann endet das Arbeitsverhältnis 14 Tage später. Ausführliche Informationen zum Thema Kündigungsfrist in der Probezeit lesen Sie hier.

Kündigung in der Probezeit: Welche Gründe kann es geben?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen bei einer Kündigung während der Probezeit keinerlei Gründe dafür angeben. 

Für wen gilt ein besonderer Kündigungsschutz in der Probezeit? 

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht in der Probezeit – auch nicht für schwerbehinderte Mitarbeiter. Es wird erst gültig, wenn der Mitarbeiter mindestens sechs Monate ununterbrochen im Unternehmen tätig ist – es tritt also erst nach der Probezeit ein. 

Jedoch genießen bestimmte Personengruppen auch während der Probezeit einen besonderen Kündigungsschutz:

Ausnahmen vom besonderen Kündigungsschutz: Kündigungen, die aus einem anderen Grund erfolgen, wie Insolvenz des Arbeitgebers, Stilllegung des Betriebes oder eines Betriebsteiles sowie (eher selten) eine verhaltensbedingte Kündigung. Diese Ausnahmen müssen jedoch von der Arbeitsschutzbehörde genehmigt werden.

In Unternehmen mit Betriebsrat wird eine Kündigung in der Probezeit jedoch erst dann wirksam, wenn der Betriebsrat angehört wurde. Unterlässt Ihr Arbeitgeber dies oder ist die Anhörung fehlerhaft, wird die Kündigung unwirksam (§ 102 Betriebsverfassungsgesetz).

Darf mir mein Arbeitgeber wegen einer Krankheit in der Probezeit kündigen?

In der Probezeit darf Mitarbeitern tatsächlich wegen einer Krankheit gekündigt werden. Dies kann vor allem dann passieren, wenn Sie

Mehr dazu lesen Sie hier: Krank in der Probezeit: Kann mir gekündigt werden?

Kündigung Probezeit: Erhalte ich jetzt Arbeitslosengeld?

Ob Sie nach der Kündigung in der Probezeit sofort Arbeitslosengeld I bekommen, hängt – wie beim festen Arbeitsverhältnis – davon ab, ob Sie selbst gekündigt haben oder ob Sie gekündigt wurden. 

Ausnahme für Sperrfrist: Wenn Sie gewichtige Gründe für einen Kündigung vorlegen. Sie können auch ohne Sperrfrist kündigen, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner oder Freund bzw. Freundin zusammenziehen wollen. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie auch: Das sind die meistgestellten Fragen zur Kündigung

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