Das gilt natürlich auch für eine längere Krankheit. Wer etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls länger als sechs Wochen ausfällt und dessen Prognose auf Besserung schlecht steht, dem droht die Kündigung. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer jedoch mithilfe einer positiven Prognose seitens des Arztes eine Kündigung gegebenenfalls abwenden.
Wer sich dagegen ein Bein bricht und deshalb länger als sechs Wochen im Jahr ausfällt, hat nichts zu befürchten – das war dann schließlich nur "Pech".
3. ) Der Arbeitgeber muss außerdem eine Interessensabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vornehmen, die zu seinen Gunsten ausgehen muss. Dabei berücksichtigt werden muss die
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Anders sieht es in der Probezeit aus. Hier gelten gelockerte Kündigungsregeln, da der gesetzliche Kündigungsschutz erst nach der Probezeit greift. In dieser Zeit ist eine Kündigung sogar ohne Angabe von Gründen und mit einer Frist von 14 Tagen möglich.
Wenn Sie also längere Zeit oder oft krank geschrieben sind, oder Sie sogar eine chronische Krankheit an der Ausübung Ihres Jobs hindert, droht Ihnen die Entlassung.
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Auch wenn eine Kündigung wegen Krankheit aufs Gemüt drückt, so bekommen manche Arbeitnehmer zumindest ein kleines finanzielles Trostpflaster: Arbeitgeber müssen dem Mitarbeiter unter Umständen bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit den vollen Lohn zahlen – sogar nach der Kündigung noch.
Lediglich in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses haben Mitarbeiter keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Doch auch in diesem Fall stehen sie nicht mit leeren Händen da, denn die Krankenkasse zahlt dann Krankengeld.
Übrigens, der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endet sechs Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
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