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Kündigung wegen Krankheit ist möglich: Die Grenze sind sechs Wochen im Jahr

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Kündigung wegen langer oder häufiger Krankheit? Diese Angst haben viele Arbeitnehmer und die ist nicht unbegründet. Es droht aber nur in wenigen Fällen.

Viele haben dann Angst, wegen häufiger Krankschreibungen gekündigt zu werden. Andere wiederum erwischt eine schlimme Krankheit, die sie wochenlang oder sogar auf Dauer arbeitsunfähig macht. Doch können Mitarbeiter wegen einer langen oder vieler häufiger Krankheiten gekündigt werden?

Ist eine Kündigung wegen Krankheit überhaupt zulässig?

Wann droht eine Kündigung wegen Krankheit?
Wann droht eine Kündigung wegen Krankheit? © Bernd Weissbrod / dpa

Eine krankheitsbedingte Kündigung fällt unter die personenbedingte Kündigung. Sie kann dann ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitnehmer (der unter das Kündigungsschutzgesetz fällt) aufgrund von Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann. 

Das Kündigungsschutzgesetz schützt entgegen der landläufigen Meinung nicht vor einer Kündigung wegen Krankheit. Dennoch können Arbeitgeber nicht ohne weiteres krankheitsbedingt kündigen – dafür sind drei Bedingungen notwendig:

Eine Kündigung wegen Krankheit ist immer dann möglich, wenn Mitarbeiter 

1.)  sechs Wochen im Jahr oder länger krankheitsbedingt fehlen. Bei solch einem langen Zeitraum kann es zu betrieblichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen im Unternehmen kommen – und das rechtfertigt eine Kündigung vonseiten des Arbeitgebers. Dabei zählt nicht, ob Sie am Stück oder immer mal wieder arbeitsunfähig sind.

2.) Zudem muss abzusehen sein, dass auch in Zukunft keine Besserung in Sicht ist. Deshalb können auch ständige Infekte, die über einen Zeitraum von sechs Wochen hinaus gehen, zu einer Kündigung führen, da der Arbeitgeber von einer negativen Prognose für die Zukunft ausgehen kann.

Das gilt natürlich auch für eine längere Krankheit. Wer etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls länger als sechs Wochen ausfällt und dessen Prognose auf Besserung schlecht steht, dem droht die Kündigung. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer jedoch mithilfe einer positiven Prognose seitens des Arztes eine Kündigung gegebenenfalls abwenden. 

Wer sich dagegen ein Bein bricht und deshalb länger als sechs Wochen im Jahr ausfällt, hat nichts zu befürchten – das war dann schließlich nur "Pech".

3. ) Der Arbeitgeber muss außerdem eine Interessensabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vornehmen, die zu seinen Gunsten ausgehen muss. Dabei berücksichtigt werden muss die 

Mehr erfahren: Kündigung – Mit dieser einfachen Formel berechnen Sie Ihre Abfindung.

Krank in der Probezeit – droht mir die Kündigung?

Anders sieht es in der Probezeit aus. Hier gelten gelockerte Kündigungsregeln, da der gesetzliche Kündigungsschutz erst nach der Probezeit greift. In dieser Zeit ist eine Kündigung sogar ohne Angabe von Gründen und mit einer Frist von 14 Tagen möglich. 

Wenn Sie also längere Zeit oder oft krank geschrieben sind, oder Sie sogar eine chronische Krankheit an der Ausübung Ihres Jobs hindert, droht Ihnen die Entlassung.

Krank durch Grippe: Medizinische Gesellschaft rät dringend zur Impfung – vor allem Ältere sollten die Warnung ernst nehmen.

Mehr zum Thema: Krank in der Probezeit: Kann mir gekündigt werden?

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – wann greift sie?

Auch wenn eine Kündigung wegen Krankheit aufs Gemüt drückt, so bekommen manche Arbeitnehmer zumindest ein kleines finanzielles Trostpflaster: Arbeitgeber müssen dem Mitarbeiter unter Umständen bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit den vollen Lohn zahlen – sogar nach der Kündigung noch.

Lediglich in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses haben Mitarbeiter keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Doch auch in diesem Fall stehen sie nicht mit leeren Händen da, denn die Krankenkasse zahlt dann Krankengeld.

Übrigens, der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endet sechs Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Zum Weiterlesen: Kündigung – Kennen Sie die wichtigsten Regeln und Fristen?

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