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Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag: Welche Gesetze gelten und worauf zu achten ist

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Der Kündigungs-Index: 2020 traf es vor allem Mitarbeiter in der Telekommunikationsbranche hart.
Der Kündigungs-Index: 2020 traf es vor allem Mitarbeiter in der Telekommunikationsbranche hart. © IMAGO / agefotostock

Es kommt gar nicht mal so selten vor, dass ein Arbeitsvertrag nur mündlich geschlossen wird – legal ist das jedenfalls. Doch gilt dann auch eine Kündigungsfrist?

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag* ist in der heutigen Zeit Standard. Doch es gibt auch rein mündliche Arbeitsverträge. Ein Arbeitsverhältnis schriftlich festzuhalten ist vom Gesetz her nämlich nicht vorgegeben. Wenn der Lohn regelmäßig und pünktlich gezahlt wird und die Leistung des Arbeitnehmers zufriedenstellend ist, gibt es aus rechtlicher Sicht nichts an einem mündlichen Arbeitsvertrag auszusetzen. Doch was, wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll? Gilt dann auch eine Kündigungsfrist, und wenn ja, welche?

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Mündlicher Arbeitsvertrag: Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus?

Ob der Arbeitnehmer seine Stelle kündigt oder der Arbeitgeber seinen Angestellten entlässt: Eine Kündigung ist selten positiv, bedeutet sie doch, dass das Arbeitsverhältnis gescheitert ist. Während Kündigungsfristen in einem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten sind, stellt sich aber natürlich die Frage, wie es sich bei einem mündlichen Arbeitsvertrag verhält. Hier die wichtigsten Infos:

Dauer des ArbeitsverhältnissesEntsprechende Kündigungsfrist
Bis zu zwei JahreVier Wochen
Mindestens zwei JahreEin Monat
Mindestens fünf JahreZwei Monate
Mindestens acht JahreDrei Monate
Mindestens zehn JahreVier Monate
Mindestens zwölf JahreFünf Monate
Mindestens 15 JahreSechs Monate
Mindestens 20 JahreSieben Monate

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Kein schriftlicher Arbeitsvertrag: Die Kündigungsfrist bei einer außerordentlichen Kündigung

Final stellt sich nun noch die Frage, wie es sich bei einer außerordentlichen Kündigung verhält. Also wenn eine der beiden Parteien, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis sofort beenden wollen. Voraussetzung für eine solche Kündigung unter Missachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist ist jeweils für beide Seiten ein schweres Vergehen oder Pflichtverletzung. Die Kündigung muss in diesem Fall aber innerhalb von zwei Wochen, nachdem der ausschlaggebende Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bekannt wurde, vollzogen werden. In vielen Fällen, darauf weist anwalt.org abschließend hin, bedarf es aber einer zuvor erfolgten Abmahnung. Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses einig, kann diese ohne Kündigungsfrist via eines Aufhebungsvertrags durchgeführt werden. (fh) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.

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Artikelquelle: anwalt.org

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