Auch interessant: Diese Verhaltensweisen können den Job kosten.
Nachdem Ihr Anwalt die Klage bei Gericht eingereicht hat und diese Ihrem Arbeitgeber zugestellt wurde, kommt es zu einer Güteverhandlung, um eine "gütliche" Einigung zwischen beiden Parteien zu erreichen. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa einen Vergleich schließen, infolgedessen der Mitarbeiter zwar den Job trotzdem verliert, aber im Gegenzug eine Abfindung kassiert.
Kommt es zu keiner Einigung, wird ein Kammertermin angesetzt, bei dem der vorsitzende Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter ihre Erfahrungen aus der Berufspraxis mit einfließen lassen. Das Ziel ist ebenfalls wieder ein Vergleich oder andere Maßnahmen, die den Streit gütlich beenden sollen.
Klappt auch das nicht, werden weitere Beweise gesammelt, etwa Zeugen oder Sachverständige gehört. Dieser Prozess wird schließlich durch ein Urteil beendet.
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Von Andrea Stettner