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Kündigung erhalten? So wehren Sie sich gegen Ihren Arbeitgeber

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Bei einer Kündigung können Sie eine Kündigungsschutzklage erheben.
Bei einer Kündigung können Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. © Patrick Pleul / dpa

Wenn eine Kündigung zu unrecht ausgesprochen wurde, haben Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage gute Chancen, sie abzuwenden.

Wem unerwartet eine Kündigung ins Haus flattert, bei dem ist der Schock erst einmal groß. Doch wann können sich Arbeitgeber gegen eine Entlassung wehren? Und welche Fristen muss man einhalten?

Was ist eine Kündigungsschutzklage und was kann man mit ihr erreichen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten und diese nicht für gerechtfertigt halten, können Sie mit einer Kündigungsschutzklage gerichtlich gegen Ihre Entlassung vorgehen. Sollten Sie Recht bekommen, muss Sie Ihr Arbeitgeber weiter beschäftigen - auch wenn er sie danach gleich wieder kündigen kann. Sie gewinnen dadurch aber zumindest Zeit (und dadurch auch Geld).

Kündigungen können tatsächlich oft unwirksam sein, etwa wenn der Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen für die Kündigung nicht erfüllt. Arbeitnehmer können in diesen Fällen vor Gericht ziehen und gegen ihre Kündigung klagen. 

Das sollten Sie bei einer ungerechtfertigten Kündigung auch immer tun, denn wenn Sie keine Klage erheben, gilt die Kündigung in jedem Fall als wirksam - selbst wenn sie objektiv unwirksam wäre.

Lesen Sie dazu, welche Formfehler eine Kündigung unwirksam machen.

Fristen: Bis wann muss ich Kündigungsschutzklage erheben?

Arbeitnehmer, die gegen die Kündigung vorgehen wollen, müssen innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Sollten Sie Formfehler entdecken, haben Sie jedoch nur eine Woche Zeit, wie Fachanwalt Peter Meyer gegenüber der dpa berichtet.

Sollten Sie diese Frist versäumt haben, gibt es manchmal noch die Möglichkeit, dass die Klage auch nachträglich noch zugelassen wird. "Dies ist aber nur der Fall, wenn der Kläger trotz Anwendung aller ihm zumutbarer Sorgfalt an der rechtzeitigen Klageerhebung gehindert war", schreibt die Kanzlei Hesselbach in einem Beitrag auf ihrer Internetseite. 

Die Gründe dafür müssen jedoch schwerwiegend sein, etwa wenn Sie an einer schweren Krankheit leiden, die Sie in Ihren geistigen Entscheidungen beeinflusst. Den Antrag auf nachträgliche Zulassung müssen Sie dann spätestens zwei Wochen nach Beseitigung des "Hindernisses" stellen.

Auch interessant: Diese Verhaltensweisen können den Job kosten.

Was passiert bei einem Kündigungsschutzprozess?

Nachdem Ihr Anwalt die Klage bei Gericht eingereicht hat und diese Ihrem Arbeitgeber zugestellt wurde, kommt es zu einer Güteverhandlung, um eine "gütliche" Einigung zwischen beiden Parteien zu erreichen. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa einen Vergleich schließen, infolgedessen der Mitarbeiter zwar den Job trotzdem verliert, aber im Gegenzug eine Abfindung kassiert. 

Kommt es zu keiner Einigung, wird ein Kammertermin angesetzt, bei dem der vorsitzende Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter ihre Erfahrungen aus der Berufspraxis mit einfließen lassen. Das Ziel ist ebenfalls wieder ein Vergleich oder andere Maßnahmen, die den Streit gütlich beenden sollen.

Klappt auch das nicht, werden weitere Beweise gesammelt, etwa Zeugen oder Sachverständige gehört. Dieser Prozess wird schließlich durch ein Urteil beendet.

Lesen Sie auch: Kündigung Arbeitsvertrag - Kennen Sie die wichtigsten Regeln und Fristen?

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Von Andrea Stettner

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