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Kurzarbeitergeld auch an Feiertagen? Diese Ansprüche haben Arbeitnehmer

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Während der Corona-Krise beziehen viele Menschen in Deutschland Kurzarbeitergeld. Wann die Bezugszeit endet und ob es auch an Feiertagen gezahlt wird, erfahren Sie hier.

Kurzarbeitergeld an Feiertagen? Das gilt für Arbeitnehmer

Update vom 4.1.2021: Auch im zweiten Lockdown müssen wieder zahlreiche Betreibe schließen, viele Arbeitnehmer erhalten Kurzarbeitergeld. Doch wird dies auch an Feiertagen gezahlt? Grundsätzlich ja. „Für Feiertage während Kurzarbeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung“, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Internetseite mit.

Dabei kommt es jedoch darauf an, ob im jeweiligen Betrieb an Feiertagen üblicherweise gearbeitet wird oder nicht. Wer etwa in Hotels oder Restaurants arbeitet, die üblicherweise auch an Feiertagen geöffnet haben, der erhält ein Feiertagsentgelt in Höhe des Kurzarbeitergeldes, das der Arbeitnehmer auch ohne den Feiertag erhalten hätte. Dies gilt jedoch nicht für den Tag, an dem die Mitarbeiter zum Ausgleich frei haben, erklärt das BMAS: Für den Ausgleichstag erhalten Beschäftigte kein Kurzarbeitergeld. Hier soll laut BMAS der Dienstplan als Grundlage herangezogen werden.

Wer in einem Unternehmen arbeitet, der an Feiertagen ohnehin geschlossen hat, erhält das Kurzarbeitergeld, das er auch ohne den Feiertag bezogen hätte.

 Ein roter Stift liegt auf einem einem Antrag für Kurzarbeitergeld der Bundeagentur für Arbeit.
Beschäftigte können weiterhin leichter in Kurzarbeit geschickt werden. ©  picture alliance/Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

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Coronakrise: Kurzarbeit hat auch Folgen für Betriebsrente

Update vom 24.09.2020: Kurzarbeit hat nicht nur Auswirkungen auf das Nettoentgelt - sondern auch auf die Höhe der späteren Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge*, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfe erklärt laut dpa die Hintergründe so: „In der Regel hängen die zugesagten Versorgungsleistungen von der aktuellen Vergütung ab.“ Und das bedeute, dass sich wegen der geringeren Vergütung auch die Versorgungsanwartschaften reduzieren. Denn, so heißt es weiter in dem dpa-Bericht: Das Kurzarbeitergeld als sozialversicherungs- und lohnsteuerfreie Lohnersatzleistung zähle nicht mit als Basis für die spätere Betriebsrente. Gleiches gelte auch für die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld.

Betroffene sollten die Folgen der Kurzarbeit für die jeweiligen betrieblichen Altersvorsorgeansprüche im Blick behalten und gegebenenfalls ausgleichen. Damit später nicht womöglich eine Versorgungslücke entsteht.

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Kurzarbeitergeld wird verlängert - was Beschäftigte in Kurzarbeit wissen sollten

Update vom 17.09.2020: Deutschlands Unternehmen sollen ihre Beschäftigte wegen der Corona-Krise auch weiter leichter in Kurzarbeit schicken können. „Kurzarbeit ist die stabilste Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge nach dem Beschluss eines entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundeskabinett am Mittwoch. Die Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld soll demnach auf bis zu 24 Monat verlängert werden, maximal bis Ende 2021. Die Verlängerung soll für alle Betriebe mit einem Beginn der Kurzarbeit bis Ende 2020 gelten.

Das Kurzarbeitergeld wird laut dpa weiterhin von sonst 67 Prozent auf 70 Prozent des Lohns erhöht - und für Berufstätige mit Kindern auf 77 Prozent. Diese Erhöhung greife ab dem vierten Monat. Ab dem siebten Monat gibt es 80 beziehungsweise 87 Prozent. Von der Erhöhung profitieren demnach alle Beschäftigten mit Eintritt in Kurzarbeit bis zum 31. März 2021. Minijobs bis 450 Euro bleiben bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei.

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Kurzarbeit in Coronakrise: So viele Menschen waren im Juni 2020 betroffen

Update vom 01.09.2020: Im Juni 2020 waren nach vorläufigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit 5,36 Millionen Menschen in Deutschland in Kurzarbeit. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (Stand: 01.September 2020). Im Mai hatte die Zahl demnach noch bei 5,82 Millionen gelegen. Im April war diese auf den Rekordwert von 5,98 Millionen hoch geschnellt.

Eine Prognose für Juli geben die Arbeitsmarktexperten nicht. Die Zahlen zur Kurzarbeit rechnen sie hoch und passen diese monatlich an, so dass sich diese rückwirkend verändern können. „Aber die Tendenz geht nach unten, wenn nichts mehr passiert“, sagte der Vorstandschef der Bundesagentur, Detlef Scheele laut dpa.

Das bestätigt auch eine Umfrage des Ifo-Instituts, wie dpa weiter berichtete. Danach gab es im August in 37 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen Kurzarbeit, im Juli waren es noch 42 Prozent.

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Coronakrise: Bundesagentur für Arbeit nennt Stand der Arbeitslosenzahl

Zwar stieg die Zahl der Arbeitslosen im erneut - jedoch wie im Vormonat nicht coronabedingt, sondern wegen der Sommerpause. Im August waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 2,955 Millionen Menschen ohne Job und damit rund 45.000 mehr als im Juli, wie dpa berichtet. Das sei ein ähnlicher Anstieg wie im Vorjahreszeitraum. Experten seien deshalb vorsichtig optimistisch, sehen aber noch viele Risiken.

Kurzarbeitergeld: Verlängerung bis Ende 2021 mithilfe von Steuergeldern

Update vom 26. August 2020: Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Corona-Krise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Die Spitzen von Union und SPD verständigten sich am Dienstagabend auf eine Verlängerung der erleichterten Kurzarbeit von regulär 12 auf bis zu 24 Monate. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Pläne bereits an diesem Mittwoch ins Bundeskabinett bringen.

Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember.2021 verlängert werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, will die Koalition Steuergeld locker machen - und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen.

Verlängerung des Kurzarbeitergelds bis Ende 2021: stufenweise Erhöhung

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln soll bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

Kurzarbeitergeld sorgt für viel Diskussionsstoff

Von bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten wird die Regelung verlängert, dass Minijobs bis 450 Euro generell anrechnungsfrei sind. Verlängert wird die Möglichkeit, dass Beschäftigte in Leiharbeit Kurzarbeitergeld beziehen können. Geltende Steuererleichterung für Arbeitgeberzuschüsse auf das Kurzarbeitergeld wird bis 31. Dezember 2021 gewährt. Und je nach Pandemie-Entwicklung soll später erneut über eine mögliche weitere Verlängerung entschieden werden.

Die Union hatte sich zuletzt gegen eine ihrer Ansicht nach allzu großzügige Verlängerung des Instruments gewehrt. So hatte der CDU-Arbeitsmarktexperte Weiß bemängelt, die Unternehmen nach Heils ursprünglichen Plänen unter Umständen bis März 2022 eine komplette Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern in Kurzarbeit bekommen sollten.

IG-Metall-Chef Jörg Hofmann hatte als Bedingung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber gefordert, dass Unternehmen auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten. Für eine komplette Erstattung solle zudem eine Weiterqualifizierung notwendig sein. Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hatte dafür plädiert, eine Verlängerung von Kurzarbeit in der Regel daran zu knüpfen, die Zeit für berufliche Qualifizierung zu nutzen.

Kritiker hatten gewarnt, dass Kurzarbeit allein wegen der Corona-Flaute nicht mit Kurzarbeit im Strukturwandel vermischt werden dürfe. Unternehmen sollten nicht künstlich erhalten werden.

Corona-Krise: Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern

Ursprungsartikel vom 18. August 2020: Durch Kurzarbeitergeld sei es gelungen, Millionen von Arbeitsplätzen zu erhalten, sagte Seibert. Über eine mögliche Verlängerung der Bezugsdauer in der Corona-Krise werde innerhalb der Bundesregierung zu beraten sein. Wie konkret dies auszugestalten sei, darüber wollten die Koalitionspartner in einem Koalitionsausschuss beraten. Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte der „Bild am Sonntag“ gesagt, er wolle die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern. Die Corona-Krise werde in den nächsten Wochen nicht plötzlich verschwinden. „Unternehmen und Beschäftigte brauchen von der Regierung das klare Signal: Wir gehen mit euch den gesamten Weg durch die Krise, damit niemand auf der Strecke ohne Not entlassen wird.“

Grundsätzlich gilt derzeit eine Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von maximal zwölf Monaten. Als die Corona-Krise aufzog, waren allerdings die Zugangsbedingungen für Unternehmen erleichtert worden. In bestimmten Fällen kann die Bezugsdauer zudem bereits jetzt auf bis zu 21 Monate verlängert werden. Im Juni hatten sich schon die Wirtschaftsminister der Länder dafür ausgesprochen, das Kurzarbeitergeld auf 24 Monate zu verlängern. Wirtschaftsverbände begrüßten die Pläne. Scholz sei auf dem richtigen Weg, wenn er die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate ausdehnen wolle, sagte Ralph Wiechers, Chefvolkswirt des Maschinenbauverbandes VDMA, am Montag. Die Corona-Krise, Handelsbarrieren und der Strukturwandel in der Autoindustrie hatte den Maschinenbau in Deutschland im ersten Halbjahr 32.000 Arbeitsplätze gekostet. „Angesichts der immensen Belastungen, denen unsere Industrie ausgesetzt ist, bleibt dies ein moderater Abbau“, sagte Wiechers. Dabei helfe vor allem das Instrument der Kurzarbeit.

Lesen Sie hier: Effekte der Kurzarbeit: So verändert Corona die Gehälter der Deutschen.

Auf Kritik stieß die Forderung nach einer Ausweitung der Bezugsdauer bei CDU/CSU-Fraktionsvize Carsten Linnemann (CDU). Scholz‘ Vorstoß belege „eindrucksvoll, was uns bis zur Bundestagswahl im nächsten Jahr bevorsteht“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Montag. „Es wird Geld umverteilt, als ob es kein Morgen gäbe.“ Statt immer mehr Transferzahlungen des Staates forderte Linnemann „schnell ein kluges Verfahren, das gefährdete Unternehmen und ihre Gläubiger an einen Tisch bringt“. Es sei nötig, Strukturreformen anzupacken statt Stillstand zu konservieren - auch wenn es dafür weniger kurzfristigen Beifall gebe.

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Corona-Krise führt zu nie gekanntem Ausmaß von Kurzarbeit

Infolge der Corona-Krise ist die Wirtschaft in Deutschland eingebrochen. Erwartet wird im Gesamtjahr die bisher schwerste
Rezession der Nachkriegsgeschichte. Dies hat zu einem nie gekannten Ausmaß von Kurzarbeit geführt. So erhöhte sich die Zahl der Menschen in Kurzarbeit nach letzten offiziellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit im Mai auf 6,7 (April: 6,1) Millionen. Das Instrument Kurzarbeit gilt als einer der entscheidenden Stabilisatoren für den Arbeitsmarkt in einer ökonomischen
Krisensituation. Sie verhindert Entlassungen auf breiter Front und hilft Unternehmen, ihre qualifizierten Belegschaften zusammenzuhalten, um nach Ende der Krise wieder durchstarten zu können. Auf diese Weise sind in Deutschland bislang - anders als in den USA - nicht Millionen Menschen in die Arbeitslosigkeit gestürzt.

Das Kurzarbeitergeld beträgt regulär 60 Prozent des fehlenden Nettoentgelts - für Eltern mit Kindern 67 Prozent. Nun gibt es aber
ab dem vierten Monat des Bezugs 70/77 Prozent, ab dem siebten Monat 80/87 Prozent. Beiträge für die Sozialversicherungen werden von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Allein für Kurzarbeitergeld inklusive Sozialleistungen musste die Bundesagentur in den ersten sechs Monaten 7,85 Milliarden Euro aufwenden. Die Rücklage in Höhe von fast 26 Milliarden Euro werde nach bisherigen Szenarien noch 2020 aufgebraucht, hatte der Vorstandschef der Agentur, Detlef Scheele, gesagt. Deshalb ist ein Einspringen des Bundes notwendig. (sca / afp / dpa) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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