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Neue Zahlen belegen: So drückt Corona auf die Löhne der Deutschen

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Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, wie sich die Coronakrise bei den Löhnen bemerkbar macht - eine Gruppe trifft es besonders hart.

Corona drückt besonders auf Löhne in unteren Einkommensgruppen

Update vom 22. September 2020: Die Coronakrise hat viele Branchen mit voller Wucht getroffen. Vor allem in den unteren Einkommensgruppen hat die Krise auf die Brutto-Entgelte gedrückt, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Dienstag unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes berichtete.

Den Angaben zufolge lagen die Nominallöhne im zweiten Quartal des Jahres 4,0 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Da gleichzeitig die Verbraucherpreise um 0,8 Prozent gestiegen sind, betrug der reale Lohnrückgang sogar 4,7 Prozent, wie es weiter hieß. Stärkere Rückgänge habe es seit Beginn der Statistik im Jahr 2007 noch nie gegeben. Nicht erfasst ist in diesen Berechnungen das Kurzarbeitergeld.

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In den unteren Lohngruppen für ungelernte Arbeitnehmer gingen die bezahlten Arbeitsstunden in der Jahresfrist überdurchschnittlich um 9,8 Prozent zurück, wie dpa weiter berichtete; die vom Arbeitgeber bezahlten Löhne sanken demnach um 7,4 Prozent.

Für Menschen in leitender Stellung habe sich die Arbeitszeit im Schnitt derweil nur um 3,0 Prozent verringert und die Entgelte seien nur um durchschnittlich 2,0 Prozent gesunken.

Für Vollzeitbeschäftigte sei die bezahlte Wochenarbeitszeit um 6,2 Prozent auf 36,8 Stunden, heißt es außerdem in dem Bericht.

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Corona-Krise: Auswirkungen auf Auszahlung des Gehalts

Update vom 12. August 2020: Viele Beschäftigte sind oder waren in Folge der Corona-Krise in Kurzarbeit*. Das hat Folgen auf die ausgezahlten Gehälter, wie unter anderem Spiegel Online berichtete. So seien in der Folge die durchschnittlichen Brutto-Monatsverdienste von Arbeitnehmern im zweiten Quartal um 2,2 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres gesunken, wie das Statistische Bundesamt dem Portal zufolge mitteilte.

„Die amtlichen Statistiker berücksichtigen bei den Monatsverdiensten ausschließlich von Arbeitgebern gezahlte Beträge an ihre Beschäftigten, allerdings ohne Sonderzahlungen wie etwa das Urlaubsgeld“, stellt Spiegel Online klar. Das Kurzarbeitergeld - das die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet - sei darin ebenfalls nicht enthalten. Die Statistikbehörde verweise darauf, dass das Kurzarbeitergeld* „die Einkommensverluste für die Beschäftigten zum Großteil abfederte“. Der jüngsten Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit zufolge waren im Mai 6,7 Millionen Menschen in Kurzarbeit.

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Geht Kurzarbeit in Verlängerung?

Update vom 27. Juli 2020: Die Bundesregierung denkt über eine Verlängerung der erleichterten Kurzarbeitsregelung nach, die wegen der Corona-Pandemie im März geändert worden ist. „Ich kann mir vorstellen, dass wir die erweiterten Möglichkeiten für Kurzarbeit* verlängern“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge (Stand: 26. Juli). „Diese Möglichkeit habe ich per Rechtsverordnung. Darüber werden wir im September entscheiden.“ Die Hürden dafür waren im März im Zeichen der Corona-Krise gesenkt worden.

Der SPD-Politiker denkt dabei auch über Modifikationen nach, berichtete „Tagesschau.de“. „Wir wollen Anreize setzen, dass für diejenigen, die länger in Kurzarbeit sind, die Zeit sinnvoll mit Weiterbildung genutzt wird.“ In der ersten Phase des konjunkturellen Einbruchs sei dies auch deshalb nicht gegangen, weil Weiterbildung aus Gründen des Infektionsschutzes nicht habe angeboten werden können. Zuletzt waren laut dpa mehr als 6,83 Millionen Menschen in Kurzarbeit.

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Corona-Folgen: Steuer-Nachzahlungen wegen Kurzarbeit?

Update vom 21. Juli 2020: Beschäftigte, die wegen der Coronakrise in Kurzarbeit sind, müssen nächstes Jahr eine extra Steuererklärung* machen. Darauf verweist ein Beitrag auf „Tagesschau.de“ (Stand: 20. Juli 2020). Unter Umständen drohen dem Bericht zufolge Steuernachzahlungen*. Denn Kurzarbeitergeld sei zwar steuerfrei, genau wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Aber all das gelte als Einkommen und werde auf den Steuersatz angerechnet, heißt es weiter in dem Bericht, in dem Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine das Prinzip des sogenannten Progressionsvorbehalts erklärt. „Ein furchtbarer Begriff“, betont der Experte laut „Tagesschau.de“, „aber Progression heißt ja Steigerung, das steckt da drin. Und es steigt schlichtweg der Steuersatz.“

Dieser höhere Steuersatz werde dann auf das normale Einkommen angewendet - nicht auf das Kurzarbeitergeld, das bleibe steuerfrei, heißt es weiter auf „Tagesschau.de“.  Doch für das sonstige Gehalt könnten mehr Steuern anfallen.

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Das wiederum hänge allerdings davon ab, wie viel Lohnsteuer jemand schon gezahlt hat, wird Experte Uwe Rauhöft zudem zitiert. „Wer in bestimmten Monaten ausschließlich Kurzarbeitergeld bezogen hat, also null Stunden gearbeitet hat, und übrige Monate des Jahres voll gearbeitet hat, der wird in der Regel eine Steuererstattung bekommen.“ Denn in dem Fall hat der Betroffene aufs Jahr gerechnet schon zu viel Lohnsteuer gezahlt.

Steuerrück- oder -nachzahlung?

Es könne aber auch passieren, dass eine Nachzahlung droht, heißt es weiter auf „Tagesschau.de“ - vor allem bei jenen, die nicht voll in Kurzarbeit waren - die also zum Beispiel ein paar Tage pro Woche normal gearbeitet und nur für die übrige Zeit Kurzarbeitergeld bekommen haben.

Vorschlag: Progressionsvorbehalt aussetzen

Aus diesem Grund habe die FDP im Bundestag gefordert, den Progressionsvorbehalt für dieses Jahr auszusetzen, berichtet „Tagesschau.de“. Die Regierungskoalition aus SPD und Union habe Ende Juni gegen den Antrag der FDP gestimmt. Sie werden einen eigenen Vorschlag vorlegen, wenn es nach der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Antje Tillmann geht, wie das Nachrichtenportal schreibt. Sie befürchte, dass sonst vielen von Kurzarbeit Betroffenen eine böse Überraschung droht, weil sie nicht einkalkulieren, dass sie den Vorteil, den sie heute haben, zum Teil für die Steuernachzahlung im Jahr 2021 zurücklegen müssen.

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Kurzarbeit: Was passiert wenn Arbeitgeber in Insolvenz fällt?

Update vom 16. Juli 2020: In der Coronakrise sind viele Beschäftigte in Kurzarbeit*. Der Vorteil: Die Jobs sind erstmal gerettet. Aber was passiert, wenn das Unternehmen Pleite gehen sollte und keinen Arbeitslohn mehr zahlen kann? „Fällt der Arbeitgeber während der Anordnung von Kurzarbeit in die Insolvenz, kann ein Anspruch der von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter auf Insolvenzgeld schlimmstenfalls ausgeschlossen sein“, heißt es dazu in einem Beitrag zum Arbeitsrecht auf Focus Online. Dies hänge mit dem Charakter des Insolvenzgeldes zusammen, das als Ersatz für Arbeitslohn dienen soll. 

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Das Problem wird in dem Bericht so geschildert: Auf den Lohnanspruch habe der Arbeitnehmer mit der Einführung der Kurzarbeit verzichtet - manche teilweise und manche komplett. Sofern sich der Mitarbeiter in „Kurzarbeit Null“ befinde, erhalte er statt des Arbeitslohns ausschließlich Kurzarbeitergeld. „Dieses ist jedoch kein durch Insolvenzgeld erstattungsfähiges Arbeitsentgelt, so dass dieser Mitarbeiter am Ende keinen Anspruch auf Insolvenzgeld hat“, schreibt „focus.de“.

Das Insolvenzgeld ist eine Leistung, die Beschäftigten eines von Insolvenz betroffenen Betriebs von der Bundesagentur für Arbeit anstelle von Arbeitslohn ausgezahlt wird. Es umfasst die letzten drei Netto-Monatsgehälter vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse, heißt es in dem Bericht zu den Hintergründen.

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Unionsvertreter fordern Kurzarbeitergeld auch für Azubis

Update vom 24.06.2020: Im Bundestag fordern Politiker der Unionsfraktion über die geplanten Azubiprämien hinaus weitere Hilfen für Betriebe zur Sicherung von Lehrstellen in der Corona-Krise, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Zur Entlastung sollten Firmen für ihre Azubis ab dem ersten Tag Kurzarbeitergeld erhalten können, heißt es demnach in einem Positionspapier zu einer solchen Forderung. Aus der Wirtschaft gab es zuvor schon ähnliche Forderungen. Bisher müssen Betriebe laut dpa auch ohne Arbeit für sechs Wochen die volle Ausbildungsvergütung weiterzahlen, bevor sie für ihre Azubis Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen können.

Bericht: Beamte durchsuchen Büros von C&A - Modekette weist Vorwurf zurück

Update vom 15.6.2020: Beamte des Zoll und der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben nach dem Vorwurf des Kurzarbeitergeld-Betrugs gegen C&A Ende Mai einem Bericht des Business Insider zufolge am Mittwoch mehrere Büros des Modekonzerns C&A in Düsseldorf und Hannover durchsucht. Aus Behördenkreisen hieß es gegenüber AFP, es habe Prüfungen in einer bekannten deutschen Textilhandelsfirma gegeben, ob Anhaltspunkte für den Vorwurf zu finden seien, wie die Nachrichtenagentur AFP am Freitag (12. Juni) berichtete. C&A hatte den Vorwurf Ende Mai als "ohne Grundlage" zurückgewiesen, wie AFP ebenfalls berichtete. Der "Spiegel" hatte demnach Ende Mai berichtet, das Unternehmen habe Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt, aber intern zu Mehrarbeit verpflichtet. Das Magazin berief sich demnach auf eine E-Mail von Mitarbeitern. 

Mode-Kette C&A bestreitet Anschuldigungen

C&A erklärte daraufhin, eine "einzelne Person" habe Anschuldigungen gegen Führungskräfte in einer einzigen Abteilung erhoben, für die das Unternehmen auch nach ausführlicher Recherche keine Anhaltspunkte habe finden können, wie AFP ebenfalls berichtete. C&A habe zudem die in Kurzarbeit befindlichen Mitarbeiter und deren Vorgesetzte wiederholt darauf hingewiesen, dass die geleistete Arbeitszeit während der Kurzarbeit vollständig der Personalabteilung gemeldet werden muss und dass keine Stunden unterschlagen werden dürfen.

Update vom 3.6.2020: Zahl der Kurzarbeiter in Corona-Krise enorm

Die Zahl der Kurzarbeiter in der Corona-Krise ist beachtlich. Am Mittwoch gab die Bundesagentur für Arbeit neue Zahlen bekannt. Wie "Bild" berichtet, wurde demnach von Unternehmen im Mai für weitere 1,06 Millionen Menschen Kurzarbeit angezeigt. Diese kämen zu den bereits zuvor getätigten Anzeigen für 10,66 Millionen Menschen hinzu. Allerdings, so heißt es bei "Bild" auch, liege die Zahl der tatsächlichen Kurzarbeiter erfahrungsgemäß deutlich darunter, "weil Unternehmen die Anzeigen teils vorsorglich vornehmen", so das Portal.

Laut Hochrechnungen der Bundesagentur hätten allein im März 2,02 Millionen Menschen Kurzarbeit in Anspruch genommen - "der höchste jemals gemessene Wert", heißt es bei "Bild.de". Der bisherige Rekord stamme vom Mai 2009, als in der Finanzkrise 1,44 Millionen Menschen Kurzarbeit in Anspruch genommen hätten.

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Update vom 2.6.2020: So viele Menschen waren im Mai in Kurzarbeit

Nach Berechnungen des Münchner Ifo-Instituts sind in Deutschland im Mai 7,3 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit gewesen, wie welt.de (Stand: 2. Juni) berichtet.

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Update vom 29. Mai 2020: Zuschüsse von Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld sollen größtenteils steuerfrei bleiben

Der Bundestag hat wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet am Donnerstag beschlossen, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld größtenteils steuerfrei bleiben sollen. Millionen Bürger sind wegen der Pandemie gerade in Kurzarbeit. Viele Firmen hatten angekündigt, das Kurzarbeitergeld ihrer Angestellten aufzustocken - weil besonders Geringverdiener sonst längerfristig kaum über die Runden kommen.

Die Steuerbefreiung gilt laut Gesetz für Zuschüsse "bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll- und dem Ist-Entgelt". Konkret bedeutet das etwa bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 2500 Euro und 40 Prozent weniger Arbeitszeit: Der Staat stockt das übrig bleibende Nettoeinkommen von 1.500 Euro zu Beginn der Kurzarbeit mit 600 Euro Kurzarbeitergeld auf. Der Arbeitgeber kann dann bis zu 200 Euro steuerfrei dazugeben, schreibt dpa.

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Update vom 14. Mai 2020: Bundestag beschließt Erhöhung des Kurzarbeitergelds

In der Corona-Krise  sollen Arbeitnehmer stärker vor Lohneinbußen bei Kurzarbeit bewahrt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die große Koalition stimmte dafür, die Opposition enthielt sich. Generell gibt es als Kurzarbeitergeld bereits jetzt 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Nun soll es ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent erhöht werden. Ab dem siebten Bezugsmonat sollen es künftig 80 Prozent oder 87 Prozent sein. Dies soll bis längstens 31. Dezember 2020 gelten.

Das Gesetz, mit dem sich der Bundesrat noch befassen muss, sieht unter anderem auch einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld  vor.

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Update vom 6. Mai 2020: Corona-Krise: Altersteilzeit besteht während Kurzarbeit weiter

Durch die Corona-Pandemie passen viele Unternehmen ihre Betriebsabläufe den Umständen an. Mögliche Folgen wie Kurzarbeit, Freistellungen von der Arbeit, unbezahlter Urlaub oder Quarantäne können auch Altersteilzeitbeschäftigte betreffen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Was das bedeutet im Überblick:

Kurzarbeit und Arbeitszeitverkürzungen: Altersteilzeitarbeit besteht auch während Kurzarbeit weiter, wenn neben dem laufenden Arbeitsentgelt die Aufstockungsleistungen - also die Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge - gezahlt werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob während der Kurzarbeit noch tatsächlich gearbeitet wird. Der Arbeitgeber muss die Aufstockungsleistungen in dem Umfang zahlen, als hätte der Arbeitnehmer die ohne Kurzarbeit vereinbarte Arbeitszeit gearbeitet.

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Freistellung und unbezahlter Urlaub: Werden das Arbeitsentgelt und die zusätzlichen Arbeitgeberleistungen weiterhin gezahlt, wirkt sich eine vorübergehende Freistellung nicht negativ auf die Altersteilzeitarbeit aus.

Wichtig zu beachten: Arbeitnehmer müssen dienstbereit bleiben und auch wieder eine Tätigkeit aufnehmen, wenn der vorübergehende betriebsbedingte Anlass weggefallen ist. Anders sieht es während eines unbezahlten Urlaubs aus: Dann liegt keine Altersteilzeit mehr vor, da der Urlaub sie unterbricht.

Behördlich angeordnete Quarantäne: Wurde für Beschäftigte eine Quarantäne angeordnet, handelt es sich aufgrund der besonderen Situation um vorübergehende Freistellungen. Diese werden wie betriebsbedingte Freistellungen bewertet.

Zahlt das Unternehmen das Arbeitsentgelt, die Aufstockungsbeträge und zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge weiter, gilt die Altersteilzeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht als unterbrochen.

Dies trifft in den ersten sechs Wochen der Quarantäne auch dann zu, wenn das Arbeitsentgelt als Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gezahlt und dem Arbeitgeber anschließend von der zuständigen Entschädigungsbehörde erstattet wird.

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Update vom 30. April 2020: Betriebe melden für 10,1 Millionen Menschen Kurzarbeit an

Deutschlands Unternehmen haben in der Corona-Krise bis zum 26. April für 10,1 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Diesen Rekordwert gab die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg bekannt.

Damit wurden alle Prognosen von Volkswirten bei weitem übertroffen. Die Schätzungen der Experten hatten zwischen drei und sieben Millionen Menschen gelegen. Der bisherige Rekordwert der Bundesagentur für Arbeit für dieses arbeitsmarktpolitische Instrument stammt aus dem Mai 2009.

Damals waren 1,44 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Im gesamten Krisenjahr 2009 waren 3,3 Millionen Anzeigen für Kurzarbeit bei der Bundesagentur eingegangen.

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Koalition vereinbarte höheres Kurzarbeitergeld

Die Spitzen von Union und SPD hatten sich auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geeignet: Angesichts der Corona-Krise soll es für kinderlose Beschäftigte - je nach Bezugsdauer - von 60 auf bis zu 80 Prozent  und für Beschäftigte mit Kindern von 67 auf bis zu 87 Prozent erhöht werden, wie zum Beispiel SZ Online berichtete.

Die Spitzen der großen Koalition haben sich auf die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes verständigt, um die Folgen der Corona-Krise auf besonders getroffene Arbeitnehmer zu mildern. Wie CDU, CSU und SPD in der Nacht zum 23. April nach Beratungen des Koalitionsausschusses in Berlin mitteilten, sollen je nach Bezugsdauer bis zu 80 Prozent des Lohnausfalls ausgeglichen werden, bei Haushalten mit Kindern bis zu 87 Prozent. Bislang hatte das Kurzarbeitergeld 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent betragen. Nun soll es für diejenigen, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für Eltern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Eltern) erhöht werden. Das soll längstens bis Jahresende gelten.

Die Hinzuverdienstmöglichkeiten werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit vom 1. Mai bis zum 31. Dezember bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens erweitert.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) machte nun folgende Beispielrechnung auf: Eine Familie mit einem Kind, sie arbeitet Voll-, er Teilzeit, bekommt monatlich 4100 Euro netto. Beide gehen in Kurzarbeit. Nach der alten Regel bekämen beide 2700 Euro, nach der neuen in der Endstufe 3.500 Euro.

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Auch für Arbeitslose höhere Leistungen vereinbart

Wegen der wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung hatten schon mehr als 700.000 Betriebe in Deutschland Kurzarbeit für ihre Beschäftigten beantragt. Der Koalitionsausschuss vereinbarte konkret, dass ab dem 1. Mai bis Jahresende Kurzarbeiter in allen Branchen ein Einkommen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen dürfen. Arbeitslose, bei denen der Bezug von Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember enden würde, erhalten die Leistung drei Monate länger.

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Steuerliche Entlastung für Gastrobetriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen

Gastronomiebetriebe sowie kleine und mittelständische Unternehmen sollen zudem steuerlich entlastet werden: In der Gastronomie wird die Mehrwertsteuer für Speisen ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt. Kleinen und mittelständischen Firmen wird ermöglicht, die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleistete Steuervorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 vorzunehmen.

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Schüler und Schulen bekommen Unterstützung für digitalen Unterreicht

Außerdem beschloss die Koalition, Schülerinnen und Schüler wie auch Schulen mit 500 Millionen Euro bei der Digitalisierung zu unterstützen. Den Schulen werde ermöglicht, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu zahlen. Darüber hinaus soll die Ausstattung in Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.

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Wer kann Kurzarbeit beantragen?

Kurzarbeit beantragt der Arbeitgeber. Der Bundestag hatte im Zuge der Corona-Krise ein Gesetz auf den Weg gebracht, das befristet bis zum 31.12.2020 einen leichteren Zugang zur Leistung regelt. Rückwirkend zum 1. März können Betriebe Kurzarbeitergeld nun bereits nutzen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang musste das ein Drittel der Arbeitnehmer sein. Außerdem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

Der Arbeitgeber muss Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen. Davor muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Entscheidung ankündigen, wie der DGB Rechtsschutz erklärt.

Dafür werde üblicherweise eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen. In Unternehmen ohne Betriebsrat muss sich der Arbeitgeber in der Regel eine Einverständniserklärung der von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten einholen.

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Was bedeutet das für mein Gehalt?

Hier ein Rechenbeispiel: Arbeitnehmer ohne Kinder erhielten bislang 60 Prozent ihres Nettolohnausfalls, wenn sie in Kurzarbeit arbeiteten. Wer also beispielsweise statt wie üblicherweise fünf Tage nur noch vier Tage pro Woche arbeiten würde, bekäme 80 Prozent des Lohns weiter vom Arbeitgeber. Für die übrigen 20 Prozent erhalten Beschäftigte die anteilige Kompensationszahlung von der Arbeitsagentur.

Im Extremfall kann die Arbeitszeit auf null reduziert werden und vorübergehend vollständig eingestellt werden. Kurzarbeitergeld kann für maximal zwölf Monate bezogen werden.

Zur genauen Berechnung des Kurzarbeitergelds stellt die Bundesagentur für Arbeit eine Tabelle* zur Verfügung. Der Arbeitgeber kann das Kurzarbeitergeld zudem freiwillig aufstocken. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf eine solche Aufstockung. Im Einzelfall könne es sich aber lohnen, darüber zu verhandeln, wie der DGB Rechtsschutz in einem Beitrag erklärt.

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Wie kann das Kurzarbeitergeld möglicherweise noch höher ausfallen?

In mehreren großen Unternehmen gab es Vereinbarungen, das Kurzarbeitergeld bis zu 100 Prozent aufzustocken. In der eigenen Firma können sich Beschäftigte zum Beispiel beim Betriebsrat erkundigen, ob in ihrer Firma eine solche oder eine andere Regelung getroffen wird. Das Thema kann man beim Arbeitgeber durchaus ansprechen - oft kommt es gerade bei einer guten Kommunikation zu vernünftigen Lösungen.

Mehr Geld durch Tarifvertrag

Für Beschäftigte, für die ein Tarifvertrag abgeschlossen wurde, ist oftmals ebenfalls mehr drin. Viele Gewerkschaften hatten in diesen Vereinbarungen Aufstockungen von 80 bis 90 Prozent und mehr ausgehandelt. Zu diesen Branchen zählen die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Sachsen, der Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen, das Kfz-Handwerk in Bayern und die chemische Industrie.

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Wie kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?

Firmen müssen die Kurzarbeit beim Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur am Firmensitz schriftlich angeben. Dafür bietet die Bundesagentur für Arbeit einen Vordruck (PDF) an. Auch der Betriebsrat hat das Recht, die Kurzarbeit anzuzeigen. Welche Unterlagen von den Unternehmen eingereicht werden müssen, hat die Agentur für Arbeit auf ihrer Website zusammengestellt.

Wie sieht es mit Nebenjobs aus?

Wer bereits vor Beginn der Kurzarbeit einer Nebentätigkeit nachgegangen ist, kann dies weiter tun. Der Verdienst hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergelds, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem FAQ erklärt.

Für Beschäftigte, die eine Nebentätigkeit neu aufnehmen, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Eine Ausnahme gilt laut DGB Rechtsschutz bis zum 31.10.2020 in "systemrelevanten" Bereichen. Nebenverdienste, etwa im Gesundheitsbereich, werden hier nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Das gilt, sofern Beschäftigte die Höhe des Lohns nicht überschreiten, den sie vor der Kurzarbeit bekommen haben.

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Was gilt für Mini-Jobber oder zum Beispiel Werkstudenten?

Für Mini-Jobber kann der Arbeitgeber jedoch keine Kurzarbeit anmelden. Sie bleiben im Zweifel ohne Vergütung, wenn der Betrieb geschlossen hat. Gleiches gilt für Aushilfen, wenn diese als geringfügig Beschäftigte angemeldet sind und nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Wer aber zum Beispiel als Werkstudent ein höheres Einkommen als 450 Euro hat, kann Kurzarbeitergeld bekommen, wenn der Betrieb das anmeldet.

Kann der Arbeitgeber mich zwingen, erstmal Urlaub abzubauen?

Die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld sind im Sozialgesetzbuch III genau geregelt. Kurzarbeit kann der Arbeitgeber demnach anmelden, wenn der Arbeitsausfall unvermeidbar ist und der Betrieb alles getan hat, um ihn zu vermindern oder zu beheben. "Das bedeutet, dass zunächst auch Zeitguthaben, Überstunden oder Ähnliches "abgefeiert" werden müssen", erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp. Zudem sei es möglich, Urlaub anzuordnen, soweit die betreffenden Urlaubstage nicht schon genehmigt sind. Urlaub, der schon genehmigt ist, könne vom Arbeitgeber nicht ohne weiteres wieder gestrichen werden.

Zur Frage, in welchem Rahmen Urlaub angeordnet werden kann, gibt es laut Schipp keine eindeutigen Regeln. Seiner Einschätzung nach kann es aber in einer Pandemie-Situation durchaus möglich sein, dass Arbeitnehmer die Hälfte oder zwei Drittel ihres Urlaubsanspruchs erst einmal einsetzen müssen. Dringende betriebliche Gründe stehen dann den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer entgegen.

Kann mein Arbeitgeber auswählen, wen er in Kurzarbeit oder Zwangsurlaub schickt?

"Bei der Auswahl der Arbeitnehmer wird es entscheidend darauf ankommen, in welchen Bereichen der Arbeitsausfall eintritt", so der Fachanwalt. Wenn dann noch eine Auswahlmöglichkeit für den Arbeitgeber verbleibt, wird die Auswahl nach billigem Ermessen erfolgen müssen. Der Arbeitgeber kann also nicht willkürlich verfahren.

In Betrieben mit Betriebsräten unterliegen die Einführung der Kurzarbeit und die Regelung der Einzelheiten zudem der Mitbestimmung des Betriebsrats. Hier kann der Arbeitgeber also nicht einseitig die Dinge festlegen.

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Wie lange wird Kurzarbeitergeld eigentlich gezahlt?

Grundsätzlich gilt: Der Staat zahlt an berechtigte Unternehmen bis zu einem Jahr lang Kurzarbeitergeld. Eine Höchstgrenze für das Kurzarbeitergeld gibt es nicht. 

Was gilt für Selbstständige?

Selbstständige können nicht in den Genuss von Kurzarbeitergeld kommen, weil sie nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, erklärt der Fachanwalt.

Staatliche Bürgschaften für Kredite der Förderbank KfW

Neben der Kurzarbeit gibt es allerdings die Möglichkeit, staatliche Bürgschaften für Kredite der Förderbank KfW zu beantragen. Solo-Beschäftigte und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten bekommen eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate, Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Darüber hinaus gibt es in jedem Bundesland eigene Regeln zur Höhe der Zuschüsse, sowie welche Unternehmen zuschussberechtigt sind.

Die Nachfrage nach den Hilfskrediten ist enorm - und die KfW rechnet mit steigenden Zahlen. "Wegen der drastischen Auswirkungen der Corona-Krise fürchten viele Solo-Selbstständige um ihre Existenz - also etwa Musiker, Fotografen, Künstler, Heilpraktiker, Dolmetscher oder Pfleger", berichtete etwa Tagesschau.de. Kleinunternehmer, Solo-Selbstständige und Landwirte könnten die Hilfsgelder des Bundes in der Corona-Krise abrufen. (ahu/dpa) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.

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Quellen: Bundesagentur für Arbeit, dpa, Tagesschau.de

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