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Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

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Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit? © Jan-Philipp Strobel/dpa

In der Probezeit gelten gelockerte Bedingungen bei der Kündigung - sowohl für den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Anwälte erklären, was das für die Kündigungsfrist bedeutet.

Ein neuer Job beginnt in der Regel mit einer sechsmonatigen Probezeit*. Die meisten Neulinge stürzen sich  voller Tatendrang auf ihre neuen Aufgaben - schließlich ist die Motivation noch hoch und man möchte beim neuen Chef und den Kollegen einen guten Eindruck hinterlassen. Doch das ist nicht bei jedem neuen Mitarbeiter so.

Probezeit: Oft passt es nicht im neuen Job

Nach den ersten Wochen oder Monaten in der neuen Firma merken viele Neulinge schnell, dass der Job, der so verheißungsvoll begann, gar nicht den eigenen Erwartungen entspricht oder sie einfach nicht ins Team passen.

Auf der anderen Seite sind auch Chefs oft enttäuscht von den Leistungen ihrer neuen Mitarbeiter: versemmelte Aufträge, verärgerte Kunden - Gründe dafür gibt es viele. In diesem Fall ist es oft das Beste, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch während der Probezeit getrennte Wege gehen. Doch wie lange ist eigentlich die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Kündigungsfrist in der Probezeit: Wie lange ist sie?

Während die gesetzliche Kündigungsfrist nach der Probezeit mindestens vier Wochen beträgt, gilt in der Probezeit eine kürzere Kündigungsfrist. Nach § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Die gilt sowohl für die Kündigung durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber.

Allerdings kann im Arbeitsvertrag auch eine längere Probezeit vereinbart werden. Laut Gesetz ist zudem auch eine kürzere Kündigungsfrist möglich - diese muss jedoch in einem Tarifvertrag geregelt sein. 

Kürzere Kündigungsfrist gilt bis zum letzten Tag der Probezeit

Die Kündigung kann übrigens bis zum letzten Tag der Probezeit noch ausgesprochen werden - auch dann gilt noch die kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Das erklären die Duisburger Anwälte Speker, Nierhaus und Stenzel auf ihrer Internetseite. Nur wer arbeitsvertraglich eine längere Probezeit als sechs Monate vereinbart hat, muss ab dem 7. Monat der Probezeit mit der längeren Kündigungsfrist von mindestes vier Wochen kündigen bzw. gekündigt werden. 

Kündigung in der Probezeit: Das sollten Sie wissen

Welche Gründe kann es für eine Kündigung in der Probezeit geben? Für wen gilt ein besonderer Kündigungsschutz? Und ab wann erhalte ich Arbeitslosengeld? Antworten auf alle Fragen zum Thema Kündigung in der Probezeit liefert dieser Artikel. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie auch: Kündigung: Kennen Sie die wichtigsten Regeln und Fristen?

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