Dann passiert erstmal nichts, zumindest nach dem Gesetz. Denn darin steht nur der Auskunfts-, aber kein Anpassungsanspruch. "Sie können auf Basis der Auskunft aber klagen, dann zum Beispiel auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes", sagt Althaus. Und wer den Weg vor Gericht scheut, habe mit der Auskunft immerhin Munition für die nächste Gehaltsverhandlung.
Passend dazu: Ein Karrierecoach verrät Tricks, wie man mehr Gehalt bekommt. Und hier können sie nachlesen, wieviel vergleichsweise Angestellte im Discounter, Lehrer oder Geschäftsführer verdienen.
dpa/mil