Sie dürfen so viele Minijobs haben, wie Sie wollen. Wichtig ist dabei nur, dass Sie insgesamt nicht mehr als 450 Euro verdienen.
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Der Stundenlohn bei einem Minijob kann je nach Tätigkeit sehr unterschiedlich sein. Auf jeden Fall gilt auch hier der Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde (seit dem 1. Januar 2017).
Für Minijobber gelten dieselben Rechte wie für regulär beschäftigte Arbeitnehmer. Sie haben also einen Anspruch auf Urlaub sowie auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch der Kündigungsschutz ist selbstverständlich derselbe.
Ein Minijob neben dem Beruf ist grundsätzlich kein Problem. Jedoch darf der Hauptarbeitgeber den 450-Euro-Job untersagen, wenn er Ihre Arbeit beeinträchtigt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie bei der Konkurrenz arbeiten wollen oder die zusätzlichen Arbeitsstunden Ihre Leistungsfähigkeit massiv beeinflussen.
Außerdem muss Ihr Arbeitgeber darauf achten, dass Sie sich nicht zu viel zumuten. Die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden darf nicht überschritten werden. Deshalb gilt die Regel:
Wenn Sie auf 450-Euro-Basis arbeiten, werden automatisch 3,7 Prozent Ihres Gehalts in die Rentenkasse eingezahlt (Stand: 2017). Das entspricht etwa 16 Euro. Dafür erhalten Sie die vollen Ansprüche auf Leistungen der Rentenversicherung.
Wenn Sie das Geld jedoch lieber sofort verwenden möchten, können Sie sich von Ihrer Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dazu müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag stellen. Diese Freistellung gilt dann für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses - und für alle Minijobs, in denen Sie arbeiten.
Da Minijobs von der Steuer befreit sind, müssen diese nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
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Von Andrea Stettner