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Muss mir mein Arbeitgeber für eine Beerdigung freigeben?

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Der Tod eines geliebten Menschen ist schmerzhaft. Um bei der Beerdigung dabei sein zu können, sind Arbeitnehmer unter Umständen auf die Kulanz ihres Chefs angewiesen.
Der Tod eines geliebten Menschen ist schmerzhaft. Um bei der Beerdigung dabei sein zu können, sind Arbeitnehmer unter Umständen auf die Kulanz ihres Chefs angewiesen. © Foto: Robert Günther

Beisetzungen finden nur selten außerhalb von normalen Arbeitszeiten statt. Gesetzlich stehen Arbeitnehmern freie Tage aber nur bei bestimmten Todesfällen zu.

Ein geliebter Mensch stirbt, die Beerdigung findet vormittags und unter der Woche statt: Meist stößt man mit der Bitte um Freistellung beim Chef auf Verständnis. Doch der Arbeitgeber ist nicht in jedem Fall verpflichtet, seinem Mitarbeiter hierfür spontan Sonderurlaub zu gewähren.

Beerdigung während der Arbeitszeit: Muss der Chef mir freigeben?

Es kommt erst einmal darauf an, wie nah das Verhältnis zwischen Mitarbeiter und dem Verstorbenen war, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Handelt es sich um Kinder, Eltern, Partner oder Geschwister (Verwandte ersten Grades) ist nach Paragraf 616 BGB eine vorübergehende Verhinderung gerechtfertigt. Der Arbeitgeber muss dann auch weiter die Vergütung zahlen. Es ist jedoch nicht explizit geregelt wie lange.

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Sonderurlaub bei Beerdigung von Großeltern und Schwiegereltern 

Bei den Großeltern und Schwiegereltern, also ab Verwandten zweiten Grades, kann der Arbeitgeber den Sonderurlaub unter Umständen versagen. Oft sind Arbeitnehmer also auf die Kulanz ihres Chefs angewiesen.

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Klarer ist die Situation, wenn Sonderurlaub bei Todesfällen in einem Tarifvertrag geregelt ist. Dort ist in der Regel sehr genau festgeschrieben, ob und wie viele Tage es im Todesfall von Verwandten welcher Art gibt.

Sonderurlaub bei Geburt, Umzug, Krankheit

Sonderurlaub gibt es unter Umständen auch bei Umzug, schwere Erkrankungen und Geburt eines Kindes. Wann Ihr Chef Ihnen freigeben muss, erfahren Sie hier.

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dpa/tmn/ans

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