Während ich unter der Dusche den Babybauch einseife, überlege ich, welche Mutterschutz-Paragrafen auf mich und den Bauchzwerg Anwendung finden: […]
§ 9 MuSchG - Kündigungsschutz
Sollte Frau Schnitzel den Plan gefasst haben, sich in nächster Zeit von mir zu „trennen“, wird daraus nichts mehr – zumindest bis zum Ende des Sonderkündigungsschutzes. Sobald ich ihr vom Bauchzwerg erzählt habe, ist die Kündigung unzulässig und nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen gerechtfertigt.
Mutterschutz-Kündigungsschutz
Gemäß § 9 Abs. 1 MuSchG ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der gesamten Schwangerschaft und bis zu 4 Monate nach der Entbindung verboten – und zwar ab der Einnistung bzw. Einsetzung einer befruchteten Eizelle in der Gebärmutter.
Bitte nicht vergessen: Wenn du während der Schwangerschaft eine Kündigung erhältst, musst du zwei wichtige Fristen beachten, sonst wird die Kündigung im Nachgang zulässig:
- Wenn du deinen Arbeitgeber noch nicht über deine Schwangerschaft informiert hast, musst du das innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung nachholen.
- Wenn du nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhebst, wird die Kündigung wirksam.
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Von Andrea Stettner