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Vorsicht: Aus diesen Gründen kann Ihr Chef eine ordentliche Kündigung aussprechen

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Für eine ordentliche Kündigung können mehrere Gründe in Frage kommen.
Für eine ordentliche Kündigung können mehrere Gründe in Frage kommen. © Patrick Pleul / dpa

Wenn Mitarbeitern eine Kündigung ins Haus flattert, handelt es sich meist um eine ordentliche Kündigung. Welche Gründe es dafür geben kann, erfahren Sie hier.

Viele Arbeitnehmer fürchten sich vor einer Entlassung. Dabei ist die Furcht oft unbegründet, schließlich gelten für Kündigungen* strenge, gesetzliche Vorgaben. Aus einer Laune heraus kann Sie Ihr Chef also nicht feuern. Doch welche Gründe gibt es, jemanden zu feuern? Und was ist eine "ordentliche Kündigung" überhaupt?

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man eine Kündigung, die mit einer Kündigungsfrist erfolgt. Das heißt, der gekündigte Arbeitnehmer kann bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, der gesetzlich oder auch vertraglich festgelegt ist, auch nach der Kündigung noch weiter arbeiten. So hat er mehr Zeit, sich auf eine neue Stelle zu bewerben.

Für bestimmte Personengruppen gilt dabei ein besonderer Kündigungsschutz, dazu zählen etwa Betriebsräte, Schwangere, Mütter im Mutterschutz, Eltern in Elternzeit sowie Schwerbehinderte.

Aus welchen Gründen kann eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden?

Will ein Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen, unterliegt er zahlreicher Einschränkungen. So müssen Betriebe, die unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, spezielle Gründe nachweisen, die eine Kündigung sozial rechtfertigen. In der Regel erfolgt eine ordentliche Kündigung aus folgenden Gründen: 

Ordentliche Kündigung durch Arbeitgeber: Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen will, so muss er auch die Beschäftigungszeit im Betrieb berücksichtigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) verlängert sich so für den Arbeitgeber - zum Vorteil für den Arbeitnehmer. Denn der hat dadurch länger Zeit, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen.

Dauer des ArbeitsverhältnissesKündigungsfrist
0 bis 6 Monate (Probezeit)2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre7 Monate zum Ende des Kalendermonats

Bei der Berechnung der Kündigungszeiten werden jedoch Zeiten vor dem 25. Lebensjahr des Mitarbeiter nicht berücksichtigt. (as)*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie auch: Kündigung - Kennen Sie die wichtigsten Regeln und Fristen?

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