Zudem verpflichtet sich der Arbeitnehmer mit BYOD, die vom Arbeitgeber eingerichtete Infrastruktur zur Datentrennung, zum Beispiel eine sogenannte Sandbox-Lösung, auch zu nutzen. Ansonsten droht ihm rechtlicher Ärger, warnt Geyer.
In Deutschland gibt es angesichts der Fallstricke daher oft kein reines BYOD, sondern eher Mischformen, sagt Bitkom-Expertin Petrich. Dazu zählt zum Beispiel CYOD («Choose Your Own Device»), bei dem Arbeitnehmer zwar keine eigenen Geräte verwenden, aber aus einer breiteren Palette an Hardware wählen können. Wer lieber am Mac als am Windows-PC arbeitet, kann das dann tun. Und mit COPE («Corporate Owned, Personally Enabled») gehören die Geräte zwar ebenfalls der Firma, die private Nutzung ist aber ausdrücklich gestattet.
dpa/tmn