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Quarantäne und Lohnfortzahlung: Wird das Gehalt weiter gezahlt, wenn ich nicht arbeite?

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In Quarantäne bekommen Arbeitnehmer ihr Gehalt weiterhin ausgezahlt.
In Quarantäne bekommen Arbeitnehmer ihr Gehalt weiterhin ausgezahlt. © picture alliance/Rolf Vennenbernd/dpa

Nicht jeder, der in Quarantäne muss, kann im Home Office arbeiten. Bekommen Arbeitnehmer dann weiter ihr Gehalt? Wir zeigen, wie die Lohnfortzahlung in Isolation geregelt ist.

Nach Kontakt zu einem Covid-19-Patienten ordnet das Gesundheitsamt Quarantäne* an. Betroffene müssen sich dann in der Regel 14 Tage in Selbstisolation begeben, um den Coronavirus nicht unbeabsichtigt weiterzuverbreiten. Doch wie sieht es in Quarantäne mit der Lohnfortzahlung aus? Oder gehen Arbeitnehmer in Isolation leer aus?

Lesen Sie auch: Vor Weihnachten selbst isolieren: Was gilt für Arbeitnehmer zu Corona-Zeiten?

Quarantäne und Lohnfortzahlung: Wer zahlt das Gehalt?

In der Regel müssen sich Arbeitnehmer in Quarantäne keine Sorgen um ihr Gehalt machen. Wer für die Lohnfortzahlung zuständig ist, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab – etwa, ob Sie in Quarantäne erkrankt sind:

Keine Lohnfortzahlung bei Rückkehr aus Risikogebiet

Doch Vorsicht: Wer wegen einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet in Quarantäne muss, der bekommt für den Lohnausfall keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1 Satz 3 IfSG). Das ist durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz geregelt. Wer in diesem Fall kein Home-Office machen kann, der geht bei der Lohnfortzahlung leer aus.

Arbeiten in Quarantäne - ja oder nein?

Auch in Quarantäne besteht grundsätzlich Arbeitspflicht, solange die Arbeit im Home Office erledigt werden kann. Wer einem Beruf nachgeht, bei dem dies nicht möglich ist, ist in der Regel von seiner Arbeitspflicht befreit (mehr dazu lesen Sie hier).

Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckung zuhause bleiben?

Auch wenn Sie Angst haben, sich mit dem Coronavirus anzustecken, dürfen Sie nicht präventiv Zuhause bleiben. Selbst die Empfehlung der Bundesländer, sich vor Weihnachten möglichst in eine mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben, begründe keine entsprechenden Ansprüche gegen den Arbeitgeber, erklärt Fachanwalt Alexander Bredereck gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Selbst Risikopatienten können sich in der Corona-Pandemie nicht einfach freistellen lassen – egal ob mit Lohnfortzahlung oder ohne. In welchen fällen Risikopatienten zuhause bleiben dürfen, lesen Sie hier. (as) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.

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Weitere Quellen: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Techniker Krankenkasse, dpa

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