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Raucherpause: Chef belohnt Mitarbeiter, die nicht rauchen gehen – mit dieser Maßnahme

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Zunehmend uncool: Nicht einmal sechs Prozent der Jugendlichen rauchen. Foto: Jens Kalaene/zb/dpa
Raucherpausen ja – aber was ist mit den Nichtrauchern? Ein Chef hatte eine Idee. © Jens Kalaene/dpa

Zigarettenpause während der Arbeitszeit, okay – aber was ist mit den Nichtrauchern? Ein Chef aus Rheinland-Pfalz hatte eine Idee, damit sich Mitarbeiter nicht benachteiligt fühlen.

Ein Streit um die Raucherpausen während der Arbeitszeit* hat einen Chef in Rheinland-Pfalz offenbar dazu veranlasst, eine neue Regelung für seine Mitarbeiter zu finden. Weil es in seinem Betrieb immer Ärger zwischen Rauchern und Nichtrauchern gegeben habe, habe sich der Restaurant-Besitzer etwas Besonderes ausgedacht, berichtete RTL: Jeder Mitarbeiter, während der Arbeitszeit keine Raucherpause einlegen müsse, bekomme fünf Urlaubstage extra im Jahr, so die Idee. Die anderen Mitarbeiter dürften ihre Zigarettenpause weiter machen, heißt es in dem Bericht über die gefundene Regelung. Auf den Zusatzurlaub müssten sie dann jedoch verzichten.

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Chef hat Idee: Nichtraucher-Urlaub für Mitarbeiter

„Bei uns im Betrieb sind wir tolerant. Die Raucher müssen nicht ausstechen", zitiert RTL.de den Restaurantchef in dem Beitrag. Er habe das dann hochgerechnet - und sei auf acht bis 15 Arbeitstage pro Person im Jahr gekommen, die seine rauchenden Mitarbeiter mit ihrer Zigarette und nicht am Arbeitsplatz verbringen würden, schreibt das Portal.

Mit den fünf Tagen Zusatzurlaub habe der Chef einen gerechten Ausgleich schaffen wollen. Der Nichtraucher-Urlaub komme bei den Mitarbeitern gut an, heißt es auch in dem Bericht - manche hätten sich sogar dazu entschlossen, zu Nichtrauchern zu werden.

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Mehrurlaub für Nichtraucher? Was Experten sagen

Wie ist so etwas rechtlich einzuordnen? Aus Sicht der Juristin Nathalie Oberthür ist Mehrurlaub für Nichtraucher grundsätzlich zulässig, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) über die rechtlichen Hintergründe berichtete. „Die rauchenden Mitarbeiter erhalten durch zusätzliche Pausen einen Freizeitvorteil, der bei den nicht rauchenden Mitarbeitern durch die Urlaubstage angeglichen wird“, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht laut dpa. Allerdings dürfe die Unterscheidung nicht allein danach erfolgen, ob jemand rauche oder nicht, sondern, ob er unbezahlte Raucherpausen in Anspruch nehme. „Wer nur während der offiziellen Pause raucht, müsste die Urlaubstage eigentlich auch erhalten“, betont Oberthür laut dpa. Eine Differenzierung mit dem Ziel, Rauchen zu bestrafen, wäre unzulässig.

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Darf ein Chef Raucherpausen grundsätzlich verbieten?

Unabhängig von dem geschilderten Fall stellt sich generell gewiss für viele Unternehmen die Frage: Wie sieht es mit zusätzlichen Raucherpausen außerhalb der normalen Pausenzeiten aus? Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten zusätzliche Raucherpausen außerhalb der normalen Pausenzeiten verbieten, heißt es dazu in einem dpa-Bericht zwar einerseits. Den Angestellten vorzuschreiben, dass das Rauchen ungesund sei und sie deshalb aufhören sollten, gehe allerdings nicht, so der Arbeitsrechtler Peter Meyer laut dpa.

Grundsätzlich müssen Unternehmen dem Bericht zufolge einen wirksamen Nichtraucherschutz sicherstellen und gegebenenfalls die dafür erforderlichen Maßnahmen treffen. Das schreibe die Arbeitsstättenverordnung vor. Selbst wenn alle bis auf einen Angestellten in einem Betrieb Raucher seien, könne es der Schutz dieses einen Nichtrauchers gebieten, das Rauchen
in dem Betrieb zu verbieten, erläutert Meyer laut dpa. Der Arbeitgeber kann in so einem Fall demnach entweder für den gesamten Betrieb oder zumindest für bestimmte Bereiche ein allgemeines Rauchverbot verhängen. Der Betriebsrat hat, sofern es einen gibt, bei solche Entscheidungen ein Mitbestimmungsrecht.

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Arbeitsschutzgesetz: Regelungen und Vorgaben zu Pausen

Grundsätzlich gestalten sich die Regelungen und Vorgaben zu Pausen aus dem Arbeitsschutzgesetz den Experten von Karrierbibel.de für Beschäftigte so:

Quellen: dpa, RTL.de; Karrierbibel.de:

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