Rechtlos sind Raucher aber auch heutzutage nicht. „Man darf sie nur so weit beeinträchtigen, wie es verhältnismäßig ist“, erklärt Nath. Nicht zuletzt deshalb muss ein Betriebsrat – sofern vorhanden – bei Entscheidungenzu Rauchverboten einbezogen werden. Und Chefs dürfen Rauchen nicht mit dem Argument verbieten, Mitarbeitern ihr Laster abgewöhnen zu wollen. „Es ist nicht Sache des Betriebes, Raucher zu Nichtrauchern zu machen.“
Daher muss es Plätze geben, an denen Rauchen gestattet ist. Genüge ist getan, wenn Qualmen lediglich außerhalb der Gebäude erlaubt wird. Im Klartext heißt das: Raucher müssen im Zweifelsfall bei Wind und Wetter draußen stehen. „Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein Raucherzimmer einzurichten“, sagt Lehmkühler.
CHRISTIAN SCHULTZ