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Tanken auf Arbeitsweg nicht unfallversichert

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Vorsicht: Auf dem Nachhauseweg ist ein Umweg zur Tankstelle durch die gesetzliche Unfallversicherung mit abgesichert.
Vorsicht: Auf dem Nachhauseweg ist ein Umweg zur Tankstelle durch die gesetzliche Unfallversicherung mit abgesichert. © dpa

Verlässt ein Arbeitnehmer zum Tanken mit dem Auto den direkten Weg zur Arbeit, ist er nicht unfallversichert.

Das ergibt sich aus einem Urteil des Sozialgerichts Detmold (Az.: S 14 U 3/09), auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Die gesetzliche Unfallversicherung muss also dann bei einem Unfall nicht zahlen.

In dem Fall ging es um einen Elektroniker, der nach der Arbeit mit seinem Motorrad nach Hause fahren wollte. Kurz nachdem er losgefahren war, bemerkte er aber, dass die Tankanzeige aufleuchtete. Um zu tanken, fuhr er statt der direkten Strecke nach Hause eine andere Route. Auf diesem Umweg hatte er einen Unfall, durch den er drei Monate lang arbeitsunfähig war. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte ihm nichts zahlen, weil es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt habe.

Das war zulässig, so die Richter. Der Versicherungsschutz für Beschäftigte decke zwar auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Heimweg ab. Ein Umweg zur Tankstelle sei aber nicht abgesichert. Denn das Tanken gehöre nur zur Vorbereitung der Fahrt zur Arbeit.

DPA

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