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Telefonische Krankschreibung weiter möglich – aber nur bei diesen Symptomen

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Die telefonische Krankschreibung bei Erkältungsbeschwerden wurde aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen erneut verlängert. Was Sie jetzt wissen müssen.

Krankschreibung per Telefon möglich – bis 31. Dezember 2021

Update 23. September 2021: Die telefonische Krankschreibung bei Erkältungsbeschwerden ist auch im Oktober, November und Dezember 2021 weiterhin möglich. Wie die Krankschreibung per Telefon aktuell abläuft und bei welchen Symptomen, lesen Sie hier.

Krankschreibung per Telefon noch möglich – bis 30. Juni 2021

Update vom 7. April 2021: Die telefonische Krankschreibung bei leichten Erkältungsbeschwerden ist auch im April, Mai und Juni 2021 weiterhin möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung, die zunächst bis Ende März galt, um drei weitere Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Damit reagiert er auf das nach wie vor hohe Infektionsgeschehens, zu dem vor allem die hoch ansteckende britische Virus-Variante B.1.1.7 beiträgt.

Wer unter Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen leidet, muss für eine Krankschreibung nicht in die Praxis – ein Anruf beim Hausarzt genügt. So werden die Arztpraxen während der Pandemie deutlich entlastet. Der Arzt befragt den Patienten während des Telefonats und überzeugt sich so persönlich von dessen Gesundheitszustand. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist dann telefonisch für bis zu sieben Kalendertage möglich. Wer danach immer noch unter dem Infekt leidet und sich weiter auskurieren muss, kann sich eine Folgebescheinigung für weitere sieben Kalendertage via Telefon ausstellen lassen. 

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Krankschreibung per Telefon erneut verlängert – bis zum 31. März 2021

Update vom 4. Dezember 2020: Wer an leichten Erkältungssymptomen leidet, der kann sich auch im neuen Jahr telefonisch krankschreiben lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am Donnerstag (3. Dezember) seine Sonderregelung erneut um drei Monate verlängert. Die Krankschreibung per Telefon ist nun bis zum 31. März 2021 möglich. Damit reagiert der G-BA auf die derzeitig hohen Infektionszahlen mit Covid-19.

Folgende Voraussetzungen gelten für die telefonische Krankschreibung:

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sollte dann jedoch nicht vom Erkrankten selbst, sondern von einer gesunden Person abgeholt werden.

Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass weniger Patienten in die Praxen strömen und diese somit entlastet werden. Auch das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus soll sich so deutlich reduzieren. Die telefonische Krankschreibung ist seit dem 19. Oktober wieder erlaubt, die Sonderregelung war ursprünglich bis zum 31. Dezember geplant.

Verdacht auf Covid-19 oder unklare Symptome: Kontakt mit Praxis aufnehmen

Unabhängig davon rät der G-BA dringend, telefonischen Kontakt zur Arztpraxis aufzunehmen und sich mit dieser über das weitere Vorgehen abzustimmen, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

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Telefonische Krankschreibung ab Montag, 19. Oktober, wieder möglich

Update vom 19. Oktober 2020: Die Krankschreibung per Telefon ist seit Montag, den 19. Oktober, wieder möglich. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA) am 15. Oktober angesichts der steigenden COVID-​19-Infektionszahlen und der bevorstehenden Erkältungs- und Grippe Saison. Die Sonderregelung zur Corona-Krise gilt in ganz Deutschland, vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können sich per Telefon für bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung soll telefonisch für weitere sieben Kalendertage möglich sein, heißt es in der Pressemitteilung.

„Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung sollten Versicherte bei typischen COVID-​19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-​19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen“, rät der G-BA.

Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung hat sich bewährt

Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung war erstmals von März bis Ende Mai 2020 eingeführt worden und hatte in der ersten Corona-Hochphase Arztpraxen spürbar entlastet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich deshalb zuletzt dafür eingesetzt, angesichts steigender Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter, die Regelung wieder einzuführen.

Krankschreibung per Telefon seit Mai 2020 nicht mehr möglich

Update vom 2. Juni 2020: Eine Krankschreibung  per Telefon ist von nun an nicht mehr möglich. Die Sonderregelung ist zum 31. Mai ausgelaufen. Sprich: Wer eine Krankschreibung wegen einer Erkältung braucht, muss ab jetzt dafür wieder zum Arzt.

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Telefonische Krankschreibungen nur noch bis Ende Mai möglich

Update vom 19. Mai 2020: Krankschreibungen per Telefon sind nur noch bis Ende Mai möglich. Einem Beschluss des "Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen" zufolge ist ab dem 1. Juni für eine Krankschreibung wieder ein Arztbesuch nötig, wie unter anderem BR Online berichtete. Das Ende der Sonderregelung wegen der Corona-Krise stehe im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, erklärte der Vorsitzende des Gremiums, Hecken demnach. Der Deutsche Hausärzteverband hingegen hatte gefordert, die Sonderregelung mindestens bis Ende Juni zu verlängern.

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Telefonische Krankschreibung bis 18. Mai verlängert

Artikel vom 29. April 2020: Arbeitnehmer* können sich vorerst bis 18. Mai auch ohne Praxisbesuch krankschreiben lassen. Die Ausnahmeregelung wegen der Corona-Krise*, dass dies auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich ist, wurde erneut verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen mitteilte. Sie wäre sonst am 4. Mai ausgelaufen.

Befristet gilt nun weiter, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Kalendertage auch telefonisch zu bekommen sind. Dies kann ebenfalls per Telefon um weitere sieben Tage verlängert werden. Die Regelung soll die Ansteckungsgefahr in Arztpraxen verringern.

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Umfrage: So viele Arbeitnehmer ließen sich per Telefon krankschreiben

Nachricht vom 5. Mai 2020: Eine Umfrage ergab: Vier von zehn erkrankten Arbeitnehmern haben sich seit Anfang März per Telefon krankschreiben lassen. Bei 43 Prozent von ihnen bestand laut behandelndem Arzt der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus. Das zeigt eine aktuelle Forsa-Befragung im Auftrag der DAK-Gesundheit von mehr als 2.000 Beschäftigten.

Die Umfrage belege zudem: Die große Mehrheit der Befragten hätte eine Arztpraxis aufgesucht, wenn es die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nicht gegeben hätte.

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Krankschreibung mit dem gelben Schein

Insgesamt haben sich laut der Umfrage 19 Prozent der Beschäftigten zwischen 18 und 65 Jahren seit 9. März – also ab Einführung der telefonischen Krankschreibung – bei ihrem Arbeitgeber arbeitsunfähig gemeldet, wie die Kasse weiter mitteilt. Große Unterschiede zwischen Männern und Frauen oder einzelnen Altersgruppen gab es bei den Krankmeldungen demnach nicht.

39 Prozent der Arbeitnehmer, die den sogenannten gelben Schein vorgelegt haben, nutzten demnach die telefonische Krankschreibung. 88 Prozent der Erkrankten hätten die Arztpraxis aufgesucht, wenn es die neue Regelung nicht gegeben hätte, heißt es weiter in der Mitteilung.

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Forderung: Telefonische Krankschreibung bis Juni verlängern

Man halte eine Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung bis Ende Juni für sinnvoll, so DAK-Vorstand Andreas Strom. Die Daten hätten gezeigt, dass Arbeitnehmer verantwortungsvoll mit der neuen Regelung umgehen und das Ansteckungsrisiko in den Praxen dadurch reduziert werde. "Wir unterstützen damit die Forderung des Hausärzteverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verlängerung der telefonischen Krankschreibung."

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Wichtigste Regel: Abstand halten

Die offiziellen Regeln sehen weiterhin strenge Ausgangsbeschränkungen und das Meiden sozialer Kontakte vor. Mindestens 1,5 Meter soll zu anderen Personen Abstand gehalten werden und Treffen außerhalb des Wohnraums sind nur mit höchstens einer anderen Person gleichzeitig möglich - mit einer Ausnahme: Familie und Wohngemeinschaften sind von dieser Regel ausgenommen. Bei kranken und alten Familienangehörigen sollten Sie allerdings besondere Sicherheitsmaßnahmen* treffen. (ahu, as)*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.

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Quellen: dpa, DAK, BR Online

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