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Treppensturz im Home Office - zählt das als Arbeitsunfall?

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Wer sich im Home Office verletzt, fragt sich zu Recht, ob dies als Arbeitsunfall gewertet werden kann.
Wer sich im Home Office verletzt, fragt sich zu Recht, ob dies als Arbeitsunfall gewertet werden kann. © Daniel Naupold/dpa

Wer sich am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg verletzt, ist dagegen versichert. Doch wie sieht es bei einem Unfall im Home Office aus? Zählt das als Arbeitsunfall?

Bei Arbeitnehmern, die auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz selbst einen Unfall erleiden, zählt dies automatisch als Arbeitsunfall. Aber wie sieht es im Home Office aus? Sind Arbeitnehmer hier auch über den Arbeitgeber abgesichert?

Nächtlicher Treppensturz im Home Office: wegweisendes Urteil gesprochen

Das Bundessozialgericht hat dazu ein wegweisendes Urteil zu einem Fall gesprochen, der sich bereits 2012 ereignet hatte: Ein Versicherungsmakler aus Rheinland-Pfalz war in der Nacht auf der Kellertreppe gestürzt und hatte sich dabei verletzt. Laut eigener Angaben hatte er zu dieser Zeit ein Software-Update installiert, sein Server stand dabei im Keller. Doch die Berufsgenossenschaft hatte den Sturz nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Dementsprechend gab es auch keine Entschädigung für den Mann.

Doch das Bundessozialgericht war da anderer Meinung und gab dem geschädigten Versicherungsmakler Recht. Der Unfallschutz könne "nicht schon deshalb verneint werden, weil die Treppe nicht überwiegend dienstlichen Zwecken dient", heißt es in dem Urteil. Auch die Uhrzeit sei dabei nicht relevant. Deshalb müsse, laut der Richter, sein Fall als Arbeitsunfall geprüft werden. (Aktenzeichen: B 2 U 8/17 R)

Wenn tatsächlich Update durchgeführt wurde, zählt es als Arbeitsunfall

Das Bundessozialgericht verwies den Fall zurück an das Landessozialgericht Mainz, das jetzt prüfen muss, ob in der fraglichen Nacht tatsächlich ein Update installiert wurde. Dann könne man auch von einem Arbeitsunfall ausgehen.

Lesen Sie auch: Das ist der größte Fehler, den Mitarbeiter beim Home Office machen.

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