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Arbeiten trotz Krankschreibung: Ist das wirklich erlaubt?

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Wer trotz Krankschreibung arbeiten möchte, fragt sich oft, ob dies überhaupt erlaubt ist.
Wer trotz Krankschreibung arbeiten möchte, fragt sich oft, ob dies überhaupt erlaubt ist. © Axel Heimken / dpa

Wenn sich kranke Mitarbeiter wieder besser fühlen, wollen viele trotz Krankschreibung wieder arbeiten. Aber ist das überhaupt erlaubt? Oder besteht dann kein Versicherungsschutz?

Wenn sich die Arbeit auf dem Schreibtisch stapelt, plagt viele krankgeschriebene Mitarbeiter das schlechte Gewissen. Meist müssen ja die Kollegen als Vertretung herhalten. Viele fragen sich dann, ob sie trotz Krankschreibung wieder früher in den Job zurückkehren können. Braucht man dafür eine Gesundschreibung vom Arzt? Und besteht dann überhaupt Versicherungsschutz? Hier erfahren Sie, welche Mythen sich als Irrtum erwiesen haben:

Darf man trotz Krankschreibung überhaupt arbeiten? 

Auch wenn es manche nicht vermuten würden: Wer trotz Krankschreibung arbeiten möchte, der darf auch an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Das bestätigt Rechtsanwalt Volker Werxhausen gegenüber der Wirtschaftswoche

"Der Arzt gibt in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur eine Prognose ab, wie lange sein Patient arbeitsunfähig ist. Die Prognose muss nicht unbedingt für die gesamte Dauer der Bescheinigung zutreffen. Ein Mitarbeiter kann also auch vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeiten gehen", erklärt Werxhausen und fügt dazu: "Er muss das sogar, wenn er vorzeitig wieder arbeitsfähig ist." 

Zuhause bleiben, obwohl man eigentlich wieder fit ist, verstößt also genau genommen gegen diese Regelung. Allerdings hängt dies auch von der Krankheit und vom Job ab. Ein Mitarbeiter, der im Büro arbeitet, kann mit einem gebrochenen Arm mehr machen als beispielsweise ein Maurer auf der Baustelle. 

Mehr dazuKrankmeldung - Das müssen Sie beachten.

Video: Darf man trotz Krankschreibung zur Arbeit gehen?

Übrigens: Diese acht Berufe machen depressiv.

Der Chef darf kranke Mitarbeiter nach Hause schicken

Anders ist der Fall, wenn ein offensichtlich kranker Mitarbeiter arbeiten will. Der Chef darf und soll sogar kranke Mitarbeiter wieder nach Hause schicken, denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. "Denkt der Chef, dass der Mitarbeiter sich oder andere gefährden könnte, muss er ihm sogar verbieten, zu arbeiten", weiß der Arbeitsrechsexperte.

Hätten Sie's gewusst? Das alles dürfen Sie tun trotz Krankschreibung.

Besteht Versicherungsschutz, wenn ich krankgeschrieben arbeiten gehe? 

Auch beim Versicherungsschutz ranken sich zahlreiche Mythen. Hier können Sie aber aufatmen: Für den Krankenversicherungsschutz und die gesetzliche Unfallversicherung spielt es keine Rolle, ob Sie wieder früher arbeiten gehen. Der Weg zur Arbeit ist also auf jeden Fall versichert. 

Übrigens: Eine Gesundschreibung gibt es nicht - auch das gehört in das Reich der Arbeitsmythen.

Mehr erfahren: Coronavirus und Beruf - Dürfen Sie aus Angst die Arbeit verweigern?

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Lesen Sie auch: Krankschreibung: Drei Irrtümer, die leider noch immer kursieren.

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Von Andrea Stettner

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